| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67435 Neustadt/Wstr., 04.09.2026 |
| (DLR) Rheinpfalz | Breitenweg 71 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06321/671-0Telefax: 06321/671-1250 |
| Vereinfachtes FlurbereinigungsverfahrenDannstadt-Schauernheim - Gemüsemärkte | Internet: www.dlr.rlp.de |
| Aktenzeichen: 43010-HA2.2. |
Anordnung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens in den Gemeinden Dannstadt-Schauernheim und Mutterstadt, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis
Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung
Es ist beabsichtigt, in den Gemeinden Dannstadt-Schauernheim und Mutterstadt, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung anzuordnen.
Hierzu erfolgte bereits am 28.11.2023 eine Aufklärungsversammlung. Da in nicht geringfügigem Umfang weitere Flächen zum vorgesehenen Verfahrensgebiet hinzugezogen werden, ist eine erneute Aufklärungsversammlung erforderlich. Die Erweiterung ist in der Karte in Gelb gekennzeichnet.
Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll nunmehr folgende Flächen umfassen:
Westlicher Teil:
Im Norden wird das Verfahren durch die Landesstraße L530 begrenzt. Anschließend folgt die Grenze in der Gemarkung Mutterstadt entlang den Flurstücken 8375/1, 8343/2 sowie 8343/4. Im weiteren Verlauf wird das Verfahren durch den Weg mit den Flurstücksnummern 8343/5 und 8305/1 begrenzt. Danach führt das Gebiet entlang der A61 bis zum Rastplatz.
Im Süden geht es in der Gemarkung Dannstadt entlang der Schifferstadter Straße L454 bis zum geplanten Kreisel (Flurstück 7075) Von dort aus führt die Grenze längs des Etzwiesengrabens bis zum Mittleren Wiesengraben. Anschließend folgt die Grenze nach Norden dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“ – Erweiterung II.
Östlicher Teil:
In der Gemarkung Mutterstadt folgt im Norden die Grenze dem Kümmelgraben und knickt entsprechend dem Verlauf des Grabens nach Süden ab. Anschließend führt sie entlang des Fahrweges mit der Flurstücksnummer 8517 und weiter östlich entlang den Flurstücken 8441/1, 8629/1 und 8629. Danach setzt sich die Grenze in südlicher Richtung am Rottgraben (Flurstück 8687) fort.
Im Süden folgt die Grenze dem Sandlochweg in Richtung A61 (Flurstücke 9295/29 und 8436/2). Anschließend geht es in nördlicher Richtung entlang des Floßbachs. Im Norden bildet die A61 die Verfahrensgrenze.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.
Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren gemäß zu einer
Aufklärungsversammlung
eingeladen, die
am Mittwoch, dem 30.09.2026 um 18.00 Uhr
im „Zentrum Alte Schule“,
Hauptstraße 139-141, 67125 Dannstadt-Schauernheim (Ortsteil Dannstadt)
stattfindet.
In dieser Versammlung wird das DLR Rheinpfalz die Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Bodenordnungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.
Im Auftrag
gez. Knut Bauer
Abteilungsleiter
| Ansprechpartner für das Verfahren: | ||
| Projektleiter | Nicolas Krzankowski | Tel. 06321/671-1160 |
| Sachgebietsleiterin Planung | ||
| und Vermessung | Anna Hilsendegen | Tel. 06321/671-1157 |
| Sachgebietsleiter Bau | Gary Carosi | Tel. 06321/671-1175 |
| Sachgebietsleiterin Landespflege | Martina Schmitt | Tel. 06321/671-1196 |
| Sachgebietsleiterin Verwaltung | Angelika Schwamm | Tel. 06321/671-1132 |