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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 37/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Flurbereinigungsverfahren

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

67435 Neustadt/Wstr., 04.09.2026

(DLR) Rheinpfalz

Breitenweg 71

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 06321/671-0Telefax: 06321/671-1250

Vereinfachtes FlurbereinigungsverfahrenDannstadt-Schauernheim - Gemüsemärkte

Internet: www.dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 43010-HA2.2.

Anordnung eines Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens in den Gemeinden Dannstadt-Schauernheim und Mutterstadt, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis

Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung

Es ist beabsichtigt, in den Gemeinden Dannstadt-Schauernheim und Mutterstadt, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung anzuordnen.

Hierzu erfolgte bereits am 28.11.2023 eine Aufklärungsversammlung. Da in nicht geringfügigem Umfang weitere Flächen zum vorgesehenen Verfahrensgebiet hinzugezogen werden, ist eine erneute Aufklärungsversammlung erforderlich. Die Erweiterung ist in der Karte in Gelb gekennzeichnet.

Das vorgesehene Verfahrensgebiet soll nunmehr folgende Flächen umfassen:

Westlicher Teil:

Im Norden wird das Verfahren durch die Landesstraße L530 begrenzt. Anschließend folgt die Grenze in der Gemarkung Mutterstadt entlang den Flurstücken 8375/1, 8343/2 sowie 8343/4. Im weiteren Verlauf wird das Verfahren durch den Weg mit den Flurstücksnummern 8343/5 und 8305/1 begrenzt. Danach führt das Gebiet entlang der A61 bis zum Rastplatz.

Im Süden geht es in der Gemarkung Dannstadt entlang der Schifferstadter Straße L454 bis zum geplanten Kreisel (Flurstück 7075) Von dort aus führt die Grenze längs des Etzwiesengrabens bis zum Mittleren Wiesengraben. Anschließend folgt die Grenze nach Norden dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“ – Erweiterung II.

Östlicher Teil:

In der Gemarkung Mutterstadt folgt im Norden die Grenze dem Kümmelgraben und knickt entsprechend dem Verlauf des Grabens nach Süden ab. Anschließend führt sie entlang des Fahrweges mit der Flurstücksnummer 8517 und weiter östlich entlang den Flurstücken 8441/1, 8629/1 und 8629. Danach setzt sich die Grenze in südlicher Richtung am Rottgraben (Flurstück 8687) fort.

Im Süden folgt die Grenze dem Sandlochweg in Richtung A61 (Flurstücke 9295/29 und 8436/2). Anschließend geht es in nördlicher Richtung entlang des Floßbachs. Im Norden bildet die A61 die Verfahrensgrenze.

 

 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbe­zogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zweckmäßig ist.

Die Eigentümer der zum vorgesehenen Verfahrensgebiet gehörenden Grund­stücke sowie die den Eigen­tümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren gemäß zu einer

Aufklärungsversammlung

eingeladen, die

am Mittwoch, dem 30.09.2026 um 18.00 Uhr

im „Zentrum Alte Schule“,

Hauptstraße 139-141, 67125 Dannstadt-Schauernheim (Ortsteil Dannstadt)

stattfindet.

In dieser Versammlung wird das DLR Rheinpfalz die Grundstückseigentümer eingehend über das geplante Bodenordnungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teil­nehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Ko­sten unterrichten.

Im Auftrag

gez. Knut Bauer

Abteilungsleiter

Ansprechpartner für das Verfahren:

Projektleiter

Nicolas Krzankowski

Tel. 06321/671-1160

Sachgebietsleiterin Planung

und Vermessung

Anna Hilsendegen

Tel. 06321/671-1157

Sachgebietsleiter Bau

Gary Carosi

Tel. 06321/671-1175

Sachgebietsleiterin Landespflege

Martina Schmitt

Tel. 06321/671-1196

Sachgebietsleiterin Verwaltung

Angelika Schwamm

Tel. 06321/671-1132