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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 4/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplans Flächen für Gemeinbedarf „Schule“ und für Versorgungsanlage „Abwasserbeseitigung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Limburgerhof hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Flächen für Gemeinbedarf „Schule“ und für Versorgungsanlage „Abwasserbeseitigung“ aufzustellen.

Der Ausschuss für Bau, Planung und Verkehr des Rhein-Pfalz-Kreises hat beschlossen, an allen Schulstandorten mittels verbindlichem Bauleitplan die Erweiterungsmöglichkeiten planerisch abzusichern. In einem ersten Schritt soll dies für die Rudolf-Wihr-Realschule plus in Limburgerhof angegangen werden.

Damit auch eine mögliche Erweiterung der Kläranlage planungsrechtlich dargestellt wird, soll der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan dieser beiden Gemeinbedarfsflächen gefasst werden.

Ziel und Zweck der Planung ist, die Erweiterungsmöglichkeiten der Rudolf-Wihr-Realschule plus abzusichern und die mögliche Erweiterung der Kläranlage planungsrechtlich darzustellen und zu sichern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Flächen für Gemeinbedarf "Schule" und Flächen für Versorgungsanlage "Abwasserbeseitigung" wird wie folgt begrenzt.

  • Im Norden durch Fl.-Nr. 2005/8 und Teilbereich der Fl.-Nr. 358/4 Neuhofener Straße
  • Im Osten durch Teilbereiche der Fl.-Nr. 2015 und 2002/6 Im Bruch
  • Im Süden durch Fl.-Nr. 2013, 2012/4, 2005/15 und Teilbereich der Fl-Nr. 2002/6 Im Bruch
  • Im Westen durch Fl.-Nr. 2005/3 und 2005/4 Odenwaldring

Lage und Grenzen können dem Lageplan entnommen werden

Limburgerhof, den 18.01.2024
Gemeindeverwaltung
gez. Poignée
Bürgermeister