Am 31. Oktober 2025 findet in Limburgerhof die Jugendgemeinderatswahl statt. Jugendliche sind herzlich dazu eingeladen, für das Gremium zu kandidieren.
Gewählt werden mindestens 8 und höchstens 16 Mitglieder. Die Mitglieder des Jugendgemeinderates werden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Auf die Satzung zur Einrichtung eines Jugendgemeinderates in der Gemeinde Limburgerhof vom 20.07.2022, die am 28.07.2022 bekannt gemacht wurde, wird verwiesen.
Wählbar und wahlberechtigt sind alle Limburgerhofer Einwohnerinnen und Einwohner, die am 31. Oktober 2025 das 12., nicht aber das 21. Lebensjahr vollendet haben und mit Hauptwohnsitz in Limburgerhof gemeldet sind.
Bewerbungen für die Kandidatur zum Jugendgemeinderat können bis Freitag, den 16. Oktober 2025, im Rathaus Limburgerhof, Burgunder Platz 2, oder im Jugendkulturzentrum, Hans-Sachs-Straße 21, eingereicht werden.
Allen wahlberechtigten Jugendlichen wird eine Wahlbenachrichtigung zugestellt, in der der Wahlort (Jugendkulturzentrum, 67117 Limburgerhof, Hans-Sachs Str. 21) und die Öffnungszeiten des Wahllokals (14:00 bis 18:00 Uhr) angegeben sind. Die Wahlbenachrichtigung ist zum Wahltermin mitzubringen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält oder diese vergisst, aber in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch einen gültigen Ausweis vorlegen.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben.