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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 44/2023
Seite 4
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                                                                                                         Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe

Stellungnahme der Gemeinde Limburgerhof

Der Ausschuss für Bauen, Energie und Umwelt hat im Mai 2023 eine raumplanerische Begleitung des Bahnprojektes beschlossen. In einem Gutachten sollten alle Raumwiderstandsklassen in Limburgerhof ermittelt werden. Das Gutachten liegt vor.

Unabhängig davon hat die Gemeindeverwaltung eine ausführliche Stellungnahme mit über 70 Seiten erstellt und dabei alle Kriterien überprüft, welche sich die Deutsche Bahn für die Auswahl von geeigneten Linienvarianten selbst auferlegt hat.

Die Stellungnahme zeigt, dass die vorgesehenen Linienvarianten in 26 Fällen überwiegend und massiv in schützenswerte Güter im Bruchgelände und der Rehhütte eingreift. Zusammenfassend kommt die Gemeindeverwaltung daher zu dem Ergebnis, dass die Linienvarianten LR 4 – M5 und LR 6 – M5 in der derzeitigen Planungsform abzulehnen sind. Ein solch enormer Eingriff in Schutzgüter wäre nur im äußersten Notfall zu rechtfertigen, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen. Bei den verbleibenden 8 Linienvarianten (links- und rechtsrheinisch) sind Varianten vorhanden, die bei weitem nicht so stark in Schutzgüter eingreifen.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Ablehnung stellt die Überbündelung dar. Die Kriterien der übermäßigen Belastung des Landschaftsbildes, die verstärkte Hinderniswirkung für bestimmte Tierarten und eine immissionsschutzrechtlich relevante Summationswirkung sind nicht ausgeschlossen. Eine Überbündelung von lärmemittierenden Infrastrukturen ist zu befürchten.

Für den Fall, dass am Ende des Auswahlprozesses durch die Deutsche Bahn dennoch eine Linienvariante ausgewählt wird, die durch die Gemarkung der Gemeinde Limburgerhof verläuft, hat die Gemeindeverwaltung Gründe aufgelistet, warum der Bau eines Troges durch das Bruchgelände und die Rehhütte nicht vertretbar ist. In Frage käme hier im äußersten Notfall nur ein Tunnelbau in geschlossener Bauweise. Dies würde bedeuten, dass der Tunnel von Mannheim nach Ludwigshafen auch unter Limburgerhof erweitert werden müsste. Es bestehen ernsthafte Zweifel, ob ein solches Projekt wirtschaftlich realisiert werden kann.

Die Stellungnahme wurde am 26.09.2023 durch den Gemeinderat einstimmig verabschiedet und der Deutschen Bahn übermittelt.

Nachfolgend eine Zusammenfassung.

Kriterienkatalog Umwelt und Schutzgüter

I. Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit

A. Wohnen und Wohnumfeld

Gebäude mit dem geringsten Abstand liegen am Ende der Neuhofener Straße und der Speyerer Straße (rund 380 Meter Abstand). Der Ortsteil Kohlhof ist mit dem ersten Haus in der Schifferstadter Straße ebenfalls rund 380 Meter entfernt. Durch eine deutliche Unterschreitung der Abstandszone im Ortsteil Rehhütte ergibt sich hier eine starke Betroffenheit. Im Ortsteil Rehhütte wird die Abstandszone (min 250 m) nicht eingehalten. Insgesamt liegen 10 Wohngebäude im Wirkraum von 250 Metern. Der geringste Abstand zur Linienvariante beträgt 130 Meter.

Der Eigentümer des Gutsbetriebs auf der Rehhütte verhandelt derzeit mit der Gemeinde Limburgerhof über eine Umnutzung der landwirtschaftlich genutzten Flächen (Silos, Werkstätten, Fahrzeughallen und Unterstände) hin zu einer Wohnbebauung. Im Rahmen eines Gesamtkonzepts soll der historische Bestand erhalten und eine ergänzende neue Bebauung geprüft werden. Mit einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ist in Kürze zu rechnen. Die Planungen der Gemeinde Limburgerhof sind mit in die Linienvariante einzubeziehen.

Es sind geeignete schallschutztechnische Maßnahmen zu ergreifen. Die Linienvariante sieht hier einen Trog im unmittelbaren Nahbereich vor. Es sind geeignete schallschutztechnische Maßnahmen zu ergreifen. Alternativ schlägt die Gemeinde Limburgerhof vor, den für die Querung der Auf- und Abfahrt von der Speyerer Straße/K 14 auf und von der B 9 geplante Tunnel auf die gesamte Ortslage der Rehhütte zu erweitern. Somit könnte die lärmtechnische Belastung der Anwohner ausgeschlossen werden. Eine zusätzliche Alternative wäre der Wechsel auf die östliche Seite der B 9 (vgl. Linienvariante LR6 – M5). Allerdings wird hier die Inanspruchnahme des Naturschutzgebietes (RWK 4) auf der Gemarkung Neuhofen durch die Gemeinde Limburgerhof kritisch gesehen.

Eine Trenn-(Zerschneidungs-)wirkung für zusammenhängende Ortsteile ergibt sich nicht. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde Limburgerhof durch die bereits vorhandene Bahnstrecke Mannheim-Saarbrücken (Streckennummern 3280 und 3401) einer solchen Trennung bzw. Zerschneidung ausgesetzt ist.

Der Rhein-Pfalz-Kreis ist Schulträger der Rudolf-Wihr-Realschule plus in der Neuhofener Straße 81d. Die Schule wird seit 2012 als Ganztagsschule genutzt. Derzeit besuchen rund 550 Schülerinnen und Schüler die Einrichtung. In den Abendstunden werden die Räumlichkeiten für Kurse der Kreisvolkshochschule und der Kreismusikschule genutzt. Für Schulen sind in der 16. BImSchV deutlich geringere Grenzwerte für eine Schallbelastung festgesetzt, als dies bei reinen und allgemeinen Wohngebieten der Fall ist (§ 2 Abs. 1.) Insofern ist hier von einer empfindlichen Nutzung auszugehen. Zu den Bestandsbauten werden derzeit zwischen etwa 280 und 380 Meter Abstand eingehalten. Die Linienvariante sieht hier im nördlichen Teil einen Tunnel und im südlichen Bereich einen Trog im unmittelbaren Nahbereich vor. Es sind geeignete schallschutztechnische Maßnahmen zu ergreifen. Alternativ schlägt die Gemeinde Limburgerhof vor, den für die Querung der Kläranlage geplante Tunnel um 250 Meter zu erweitern. Somit könnte die lärmtechnische Belastung der Schulgebäude und eine Beeinträchtigung der zukünftigen Planung ausgeschlossen werden.

Im Zuge der Schulentwicklungsplanung ergibt sich im Rhein-Pfalz-Kreis ein veränderter Bedarf an weiterführenden Schulen. Daher prüft der Rhein-Pfalz-Kreis derzeit eine Entlastung der Standorte durch einen Neubau. Hierzu eignet sich das Erweiterungspotential am Standort der Rudolf-Wihr-Realschule plus. In einem Gespräch am 31.08.2023 hat der Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises der Gemeinde Limburgerhof mitgeteilt, dass man derzeit eine Erweiterungsplanung konkretisiert, um den Schulstandort Limburgerhof zu stärken.

In Ergänzung zum Lärmaktionsplan der Stufe II hat die Gemeinde Limburgerhof den Park als ruhiges Gebiet festgesetzt, da er einerseits eine geringe Lärmbelastung, andererseits einen hohen (Nah)erholungswert aufweist. Laut Lärmaktionsplan 2018 der Gemeinde Limburgerhof ist bei künftigen Planungen darauf zu achten, dass dieses Gebiet keiner wesentlichen Zunahme der Lärmbelastung ausgesetzt wird. Das ruhige Gebiet ist rund 800 Meter von der Linienvariante entfernt. Eine wesentliche Zunahme der Lärmbelastung des ruhigen Gebietes ist zu vermeiden.

B. Gesundheit (Schallimmissionen)

Die Überprüfung dieses Leitkriteriums ist ohne Schalluntersuchungen nicht möglich. Laut Aussage der DB Netz AG werden Schalluntersuchungen erst im Rahmen des Variantenvergleichs für die konkretisierten, ernsthaft in Betracht kommenden Varianten durchgeführt. Sobald die Schalluntersuchungen abgeschlossen sind, bittet die Gemeinde Limburgerhof um die Übermittlung des Ergebnisses. Anschließend erfolgt eine weitergehende Stellungnahme.

Beispielhafte Abstände für Verkehrswege: In der DIN 18005 ist in der Tabelle 1 der Abstand, der von der Achse eines Verkehrsweges ohne Schallschutzmaßnahmen bei ungehinderter Schallausbreitung etwa eingehalten werden muss, um den angegebenen Beurteilungspegel nachts nicht zu überschreiten, mit 1.800 Metern bei Schienen-Fernverkehr (200 Zugvorbeifahrten/24 h, maximale Fahrgeschwindigkeit 200 km/h) und 1.100 Metern bei Schienen-Nahverkehr mit Güterzügen (100 Zugvorbeifahrten/24 h, maximale Fahrgeschwindigkeit 160 km/h) angegeben. Diese beispielhaften Abstände können für die Linienvariante nicht eingehalten werden. Es sind geeignete schallschutztechnische Maßnahmen zu ergreifen. Alternativ schlägt die Gemeinde Limburgerhof vor, den Tunnel ab dem Rheingönheimer Kreuz im gesamten Bereich der Gemarkung Limburgerhof fortzuführen. Somit könnte die lärmtechnische Belastung ausgeschlossen werden.

II. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

A. Naturschutz

In der Gemeinde Limburgerhof sind gesetzlich geschützte Biotope vorhanden. Die Eingriffe in die gesetzlich geschützten Biotope sind zu vermeiden. Falls dies nicht möglich ist, sind die Eingriffe in die gesetzlich geschützten Biotope in Absprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde auszugleichen. Alternativ schlägt die Gemeinde Limburgerhof vor, den betroffenen Bereich nicht als Trog, sondern als Tunnel auszugestalten. Hierbei ist bei der Baumaßnahme ein Tunnelbauverfahren auszuwählen, welches den Erhalt der gesetzlich geschützten Biotope ermöglicht.

B. Biotopverbund

Die Linienvariante führt unmittelbar durch das Bruchgelände und abschnittsweise in Bündelung mit dem Rehbach. Der gesamte Bereich ist im Biotopverbund als „Verbindungsfläche Gewässer“ ausgewiesen. (Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, 2008. Das Bruchgelände und Bereiche des Rehbaches sind ausgehend von den naturräumlichen Gegebenheiten seit langer Zeit Flächen für die Anlegung von vernetzten Biotopsystemen. Für die Planung der vernetzten Biotopsysteme hat der Rhein-Pfalz-Kreis im September 2015 eine Zielkarte erstellt.

Insgesamt sind vier Biotopkomplexe betroffen:

• Gehölzbiotope und Wiesenbrachen westl. B9

• Feuchtgebiet „Im Bruch“ nördlich der Kläranlage (nördliches Bruchgelände)

• Feuchtgebiet „Im Bruch“, südlich der Kläranlage (südliches Bruchgelände)

• Rehbach und Ranschgraben bei Rehhütte und Kohlhof

Die Eingriffe in den Biotopverbund sind zu vermeiden. Falls dies nicht möglich ist, sind die Eingriffe in den Biotopverbund (die Biotopsysteme) in Absprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde auszugleichen. Alternativ schlägt die Gemeinde Limburgerhof vor, den betroffenen Bereich nicht als Trog, sondern als Tunnel auszugestalten. Hierbei ist bei der Baumaßnahme ein Tunnelbauverfahren auszuwählen, welches den Erhalt des Biotopverbundes (Biotopsystems) ermöglicht.

III. Fläche und Boden

Die Gemarkungsfläche der Gemeinde Limburgerhof beträgt laut Flächennutzungsplan 903 Hektar. Die Linienvariante nimmt mindestens 4,6 Hektar ein. Dies stellt eine gesamte Flächeninanspruchnahme von 0,5 % dar. Als Grundlage für diese Schätzung dient eine durchschnittlich angenommene Planungsbreite von 12 Metern und eine Streckenlänge von rund 3.800 Metern. Der gesamte Flächenverbrauch ist auf das absolute Minimum zu beschränken.

Innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Limburgerhof sind schutzwürdige Böden vorhanden. Vier Flächen mit insgesamt rund 8,5 Hektar stellen Böden von hoher Bedeutung dar. Diese Böden befinden sich ausnahmslos im Bruchgelände. Die Linienvariante tangiert diese Böden von hoher Bedeutung unmittelbar. Die Zerstörung dieser Böden (rund 0,25 Hektar) wäre die Folge.

Im gesamten Verlauf der Linienvariante durch die Gemarkung Limburgerhof werden auch Böden von allgemeiner Bedeutung mit einer Fläche von rund 2,5 Hektar beeinträchtigt. Der Eingriff in Böden von allgemeiner und hoher Bedeutung ist auf ein Minimum zu begrenzen. Bei der Einrichtung eines Baufeldes sollten Böden von hoher Bedeutung möglichst nicht mit einbezogen werden. Alternativ schlägt die Gemeinde Limburgerhof vor, den betroffenen Bereich mit Böden von hoher Bedeutung nicht als Trog, sondern als Tunnel auszugestalten. Hierbei ist bei der Baumaßnahme ein Tunnelbauverfahren auszuwählen, welches den oberirdischen Erhalt der Böden von hoher Bedeutung weitestgehend ermöglicht.

IV. Wasser

A. Grundwasser und Trinkwasserschutz

Trinkwasserschutzgebiete Zone III, IIIA

Der westlich der bestehenden Bahntrasse gelegene Bereich des Mutterstadter Waldes (Domholz) ist ein Teilbereich (ca. 90 Hektar) eines insgesamt 390 Hektar großen Wasserschutzgebietes. Der Teil des Schutzgebietes innerhalb der Gemarkung Limburgerhof ist größtenteils als Zone II erfasst. Hier befinden sich drei Tiefbrunnen (Fassungsbereiche, Zone I). Die Brunnen dienen der Trinkwasserversorgung, die Entnahme findet aus dem tieferen Grundwasser statt (Tiefe der Brunnen zwischen 100 und 200 m). Das bestehende Wasserschutzgebiet im Westen der Gemeinde ist durch den Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz (RROP) aus 2004 als Vorranggebiet für die Wasserwirtschaft (Schwerpunkt Grundwasserschutz) ausgewiesen. Die Linienvariante ist am naheliegendsten Punkt rund 2 Kilometer von dem Trinkwasserschutzgebiet entfernt.

B. Oberflächengewässer und Hochwasserschutz
Klassifizierte Fließgewässer

Die Gemarkung Limburgerhof wird insbesondere in dem südlichen Bereich von verschiedenen Fließgewässern in Form von Bächen und Gräben durchzogen. Als Hauptgewässer kann der Rehbach im Süden als Gewässer II. Ordnung genannt werden, während die übrigen Bäche als Gewässer III. Ordnung eingestuft sind.

Die Linienvariante tangiert den Rehbach, den Ranschgraben und den Viertelbach. Bei dem von der Gemeindeverwaltung Limburgerhof georeferenzierten Kartenmaterial wird ein identischer Verlauf der Trasse mit dem Rehbach dargestellt. Dies würde bedeuten, dass der Rehbach einem Trogbauwerk über eine Strecke von 1,2 Kilometern weichen müsste. Es kann seitens der Gemeindeverwaltung Limburgerhof nicht geklärt werden, ob hier eine Verlegung des Rehbachs geplant ist oder es sich nur um eine ungenaue Georeferenzierung handelt.

Die betroffenen Gräben und Gewässer sind zu erhalten. Für die von der Linienvariante betroffenen Gräben und Gewässer sind Querungsoptionen auszuwählen, welche eine wesentliche Funktionseinschränkung der Fließgewässer vermeidet. Alternativ schlägt die Gemeinde Limburgerhof vor, den betroffenen Bereich mit Gräben und Gewässern nicht als Trog, sondern als Tunnel auszugestalten. Hierbei ist bei der Baumaßnahme ein Tunnelbauverfahren auszuwählen, welches den Erhalt der Gräben und Gewässer ermöglicht.

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Überflutungsflächen 0

Die Polderflächen entlang des Rehbachs sind mit der Ausweisung als Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz belegt. In diesen Vorranggebieten haben die Belange des Hochwasserschutzes Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsansprüchen.

Die Fläche des Bruchgeländes ist durch eine Rechtsverordnung (312-281 vom 26.01.2004) als gesetzliches Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Die Planung der Linienvariante sieht vor, dass die Trasse als Trog mit einer Länge von ca. 2 Kilometern durch das festgesetzte Überschwemmungsgebiet verläuft. Ferner verläuft die Trasse südlich der Kläranlage nahezu durchgehend mit einem Abstand von weniger als 20 Metern parallel zum oder identisch mit dem Rehbach (Quelle der Überflutung). Zur Vermeidung eines Zielkonfliktes ist es geboten, im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebietes im nördlichen und südlichen Bruchgelände eine unterirdische Durchfahrung in Form eines Tunnels vorzusehen. Die Linienvariante verläuft durch Bereiche mit einer Wassertiefe zwischen 1 und 4 Metern bei einem Jahrhunderthochwasser. Es sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Von dem Bau eines Troges wird abgeraten.

Deiche am Rehbachpolder: Derzeit führt der Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach eine Maßnahme zur Sanierung und zum Ausbau der Norddeiche am Rehbachpolder durch. Ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 10.05.2023 liegt vor. Die Planung der Linienvariante sieht vor, dass die Trasse als Trog unmittelbar durch den Rehbachpolder verläuft und den Norddeich an mindestens einer Stelle durchtrennt. Die Auswirkungen der Linienvariante auf die Hochwasserschutzmaßnahme sind mit dem Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach abzustimmen. Seitens der Gemeinde Limburgerhof wird befürchtet, dass sich die Linienvariante äußerst negativ auf den Hochwasserschutz auswirkt und die aktuell getroffenen Schutzmaßnahmen konterkariert. Zur Vermeidung eines Zielkonfliktes ist es geboten, im Bereich des Rehbachpolders und dem Norddeich eine unterirdische Durchfahrung in Form eines Tunnels vorzusehen.

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Bereich der Frankenthaler Terrasse stellt die Südspange ein neues Entwässerungssystem in Anlehnung an das ehemals vorhandene Abflusssystem wieder her. Die Auswirkungen der Linienvariante auf die Hochwasserschutzmaßnahme sind mit dem Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach abzustimmen. Seitens der Gemeinde Limburgerhof wird befürchtet, dass sich die Linienvariante äußerst negativ auf den Hochwasserschutz auswirkt und die aktuell getroffenen Schutzmaßnahmen konterkariert. Zur Vermeidung eines Zielkonfliktes ist es geboten, im Bereich der Südspange eine unterirdische Durchfahrung in Form eines Tunnels vorzusehen.

V. Klima/Luft

Waldflächen mit Klima- oder Immissionsschutzfunktion

Von besonderer klimatischer Bedeutung (schon aufgrund der Seltenheit von Waldflächen auch in der weiteren Umgebung) sind in der Gemeinde Limburgerhof die beiden Waldflächen, welche sich im Westen des Gemarkungsgebietes direkt an die Bebauung angrenzend befinden. Diese für die Frischluftentstehung und Filterung von Luftschadstoffen wichtigen Strukturen besitzen somit auch eine ausgleichende Wirkung auf die Ortslage und dienen der Luftgeneration. Die Waldflächen geben tagsüber kühlere Luft an ihre Umgebung ab und dienen dem bioklimatischen Ausgleich. Auch das Feuchtgebiet (Bruchgelände) im Osten der Gemeinde trägt zur Kaltluftentstehung bei und gilt als natürliches Kaltluftsammelgebiet. Auch dieser Bereich wirkt somit ausgleichend auf höhere Temperaturen der Ortslage. Weiterhin ist in solchen Feuchtbereichen auch eine verstärkte Nebelbildung zu beobachten. Durch die Linienvariante werden die Waldflächen nicht tangiert. Es findet aber ein Eingriff in die Waldbestände der Biotope im Bruchgelände statt.

VI. Landschaft

A. Landschaftsschutz
1. Landschaftsschutzgebiete

Im Gemeindegebiet Limburgerhof befinden sich drei Landschaftsschutzgebiete, welche sich alle außerhalb der Gemeindegrenzen fortsetzen.

• Landschaftsschutzgebiet “Mutterstadter Wald und Eichelgarten“

• Landschaftsschutzgebiet “Pfälzische Rheinauen“

• Landschaftsschutzgebiet “Rehbach-Speyerbach“

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Die Linienvariante durchquert zwei Landschaftsschutzgebiete („Pfälzische Rheinauen“ und „Rehbach-Speyerbach“) in enger Bündelung mit der B 9. Eingriffe in die Landschaftsschutzgebiete, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen, sind zu vermeiden. Zur Vermeidung eines Zielkonfliktes ist es geboten, im Bereich der Landschaftsschutzgebiete eine unterirdische Durchfahrung in Form eines Tunnels vorzusehen. Für das Landschaftsschutzgebiet „Rehbach-Speyerbach“ könnte eine Beanspruchung gänzlich vermieden werden, wenn die Linienvariante ab der L 532/L 533 (südliche Gemarkungsgrenze) auf die östliche Seite der B 9 ausweicht. Dies erzeugt jedoch weitere Zielkonflikte mit anderen Schutzgütern.

B. Landschaftsbild und landschaftsgebende Erholung

Landschaftseinheiten sehr hohe/hohe Qualität

Das Landschaftsprogramm Rheinland-Pfalz zum Landesentwicklungsplan IV weist folgende landesweit bedeutsame Landschaftseinheiten in der Gemarkung der Gemeinde Limburgerhof als Erholungs- und Erlebnisräume aus:

• Rheinniederung (Erholungs- und Erlebnisraum Nr. 4)

• Speyerbach-Schwemmfächer (Erholungs- und Erlebnisraum Nr. 6)

• Stadtumfeld Ludwigshafen-Worms (Erholungs- und Erlebnisraum Nr. 51)

Die Linienvariante durchquert alle drei Landschaftseinheiten.

VII. Kulturelles Erbe und sonstige Schutzgüter

A. Kulturelles Erbe

Die Linienvariante hält zu den innerörtlichen Baudenkmälern einen ausreichenden Abstand ein. In der Rehütte beträgt der geringste Abstand zur Villa Denis 130 Meter. Beeinträchtigungen von Baudenkmälern durch die Linienvariante oder Baumaßnahmen (Erschütterungen, Baufelder o.ä.) sind zu unterlassen.

B. Sachgüter

Industrie- und Gewerbeflächen werden durch die Linienvariante nicht direkt beansprucht.

Die Kläranlage der Gemeinde Limburgerhof wird durch die Linienvariante direkt beansprucht. Für einen Teilbereich des Geländes ist eine Tunnelvariante vorgesehen. Um die weitere Entwicklung der Kläranlage nicht zu beeinträchtigen, schlägt die Gemeinde Limburgerhof vor, das gesamte Areal zu untertunneln. Bei der Baumaßnahme darf es zu keinerlei Beeinträchtigung der Funktion der Kläranlage kommen.

Kriterienkatalog Raumordnung

VIII. Regionale Siedlungsstruktur

Keine Betroffenheit für die Gemeinde Limburgerhof.

IX. Natur und Landschaft

Die Regionalen Grünzüge dienen als großräumiges Freiraumsystem dem langfristigen Schutz und der Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie dem Schutz und der Entwicklung der Kulturlandschaft in der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Linienvariante verläuft durch den Regionalen Grünzug.

Die Grünzäsuren haben die Funktion, eine bandartige Siedlungsentwicklung und das Zusammenwachsen von Siedlungsgebieten zu verhindern. Sie stellen Verbindungen örtlicher Grünbereiche mit den Regionalen Grünzügen her und dienen als Klimaschneisen, Lebens- sowie Vernetzungsräume für Tiere und Pflanzen sowie als siedlungsnahe Erholungszonen. Die Linienvariante verläuft durch die Grünzäsur im nördlichen Bruchgelände.

In der Erläuterungskarte zum Regionalplan wird das Bruchgelände als Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung ausgewiesen. Die Linienvariante verläuft innerhalb der Gemarkung Limburgerhof fast durchgehend durch den Bereich mit besonderer Bedeutung für die Naherholung.

X. Regionale Freiraumstruktur – Wasserwirtschaft

Zur Erhaltung und Aktivierung natürlicher Überschwemmungsflächen, zur Hochwasserrückhaltung, zur Vermeidung zusätzlicher Schadensrisiken sowie zur Gewässerentwicklung und Auenrenaturierung werden „Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz“ festgelegt. In diesen Vorranggebieten haben die Belange des Hochwasserschutzes Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsansprüchen. Sie sind von hochwassersensiblen Nutzungen, insbesondere von weiterer Bebauung sowie von Vorhaben, die den Abfluss beeinträchtigen bzw. zu Retentionsraumverlusten führen, freizuhalten. Unvermeidbare Vorhaben und Maßnahmen im öffentlichen Interesse sind ausnahmsweise möglich, wenn die Erfordernisse des Hochwasserschutzes gewahrt bleiben. Die Linienvariante verläuft im Bereich des Bruchgeländes vollständig durch ein Vorranggebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz. Die Linienvariante verläuft im Bereich oberhalb des Bruchgeländes (Gemarkung Ludwigshafen) ebenfalls durch ein Vorbehaltsgebiet für den vorbeugenden Hochwasserschutz.

XI. Regionale Freiraumstruktur – Land- und Forstwirtschaft

Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Bodennutzung ist in den „Vorranggebieten für die Landwirtschaft“ eine außerlandwirtschaftliche Nutzung nicht zulässig. Die Linienvariante tangiert Vorranggebiete für die Landwirtschaft im südöstlichen Teil der Gemarkung.

XII. Regionale Freiraumstruktur – Rohstoffsicherung

Keine Betroffenheit für die Gemeinde Limburgerhof.

XIII. Regionale Infrastruktur

Konzentrationszone Windenergie (FNP)

Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Limburgerhof ist eine Konzentrationszone für die Windenergie ausgewiesen, welche sich auf dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rheinauen für die Ortsgemeinde Neuhofen fortsetzt. Die Linienvariante verläuft nicht durch die Konzentrationszone, sondern in Bündelung zur B 9 am östlichen Rand. Eine Studie zeigt weiteres Potenzial auf den Gemarkungen der umliegenden Gebietskörperschaften. Die Linienvariante führt durch fast alle Potenzialflächen entlang der B 9. Die Gemeinde Limburgerhof empfiehlt, die Ergebnisse der Potenzialstudie für die Windenergie in die Planungen aufzunehmen bzw. die sich daraus ergebenden Gebiete mit der Stadt Schifferstadt und der Verbandsgemeinde Rheinauen abzustimmen.

Das Thema Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wurde bereits in den Kriterienkatalogen angesprochen. Dennoch listet die Gemeinde Limburgerhof einzelne schützenswerte Tiere und Pflanzen, die im Bereich der Linienvariante nachgewiesen sind, in einer mehrseitigen tabelle auf.

Zusammenfassung der Stellungnahme

Wie die Ausführungen zu den Kriterienkatalogen und weiteren Anmerkungen zeigen, greift die Linienvariante innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Limburgerhof überwiegend und massiv in die Schutzgüter ein.

Auch wenn die einzelnen Kriterien nur geringen oder mittleren Raumwiderstandsklassen zuzuordnen sind und im individuellen Einzelfall die gegensätzlichen Belange abzuwägen wären, ergibt sich aus Sicht der Gemeinde Limburgerhof durch die Zusammenfassung aller Schutzgüter ein enormer Eingriff, der nur im äußersten Notfall, wenn keine Alternativen zur Verfügung stehen, gerechtfertigt wäre. Insofern lehnt die Gemeinde Limburgerhof die Linienvarianten LR 4 – M5 und LR6 – M5 in der derzeitigen Planungsform ab.

Von den Eingriffen ist das Bruchgelände massiv betroffen. Dieses Gelände hat für die Gemeinde Limburgerhof, wie die gesamte Stellungnahme zeigt, in vielfacher Hinsicht eine herausragende Bedeutung. Auch die Rehhütte ist aufgrund der historischen Bedeutung für die Gemeinde von besonderer Wichtigkeit und wird von Eingriffen nicht verschont.

Die Gemeinde Limburgerhof geht bei dieser Form der Linienvariante von einer Überbündelung aus. Die Kriterien der übermäßigen Belastung des Landschaftsbildes, die verstärkte Hinderniswirkung für bestimmte Tierarten und eine immissionsschutzrechtlich relevante Summationswirkung sind nicht ausgeschlossen. Eine Überbündelung von lärmemittierenden Infrastrukturen ist zu befürchten.

An vielen Stellen dieser Stellungnahme zeigt sich, dass eine Tunnellösung – insbesondere im Bereich des Bruchgeländes und der Rehhütte – die schlimmsten Eingriffe in die Schutzgüter abmildern würde. Dennoch bleiben starke Vorbehalte, dass durch die Baumaßnahmen für einen Tunnel ebenfalls zahlreiche Schutzgüter verletzt werden könnten.

Für die eventuelle Realisierung eines kompletten Tunnels für die Linienvariante auf der Gemarkung Limburgerhofs muss aus Sicht der Gemeinde Limburgerhof zum vollständigen Erhalt der Schutzgüter eine Bautechnik gewählt werden, die in den betroffenen Gebieten keine oberirdischen Baumaßnahmen oder Baufelder benötigt (geschlossene Bauweise).

Im Hinblick auf die vorhandenen Bodenarten im Bruchgelände, die einen Tunnelbau nicht begünstigen, sowie die unbekannten Auswirkungen auf die Grundwassersituation lassen ernsthafte Zweifel entstehen, ob eine Tunnellösung realisierbar ist. Von der Frage, ob eine Linienvariante, die nach den aktuellen Planungen über 30 Kilometer in einem Tunnel verlaufen, aufgrund der Baukosten sowie der Folge- und Unterhaltskosten noch wirtschaftlich betrieben werden kann, ganz zu schweigen.

Die Gemeinde Limburgerhof kann das Vorgehen der Deutschen Bahn nachvollziehen und begrüßt auch die offene Suche nach möglichen Alternativen im Suchraum zwischen Kraichgau und Pfälzer Wald. Allerdings ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass man an Alternativen festhält, die so enorme Eingriffe vorsehen und dabei noch nicht einmal die wichtigsten Güter- oder regulären Bahnhöfe der Region anbindet. Ohne diese Anbindung ist es für die Gemeinde Limburgerhof und deren Bevölkerung nicht nachvollziehbar, warum man einen so enormen technischen und finanziellen Aufwand betreibt, zweimal den Rhein überquert und ganze Städte untertunnelt.

Falls die Linienvarianten LR4 – M5 und LR6 – M5 weiterhin im Variantenvergleich untersucht werden, behalten wir uns vertiefende Stellungnahmen vor.