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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 45/2025
Seite 4
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Dokumentation und Deeskalation bei Gefahr

Eine Bodycam für den Kommunalen Vollzugsdienst dämmt aggressives Verhalten ein und erweist sich jetzt schon als hervorragendes Hilfsmittel in punkto Sicherheit

Als Auszubildende der Gemeindeverwaltung Limburgerhof, begleitete Simone Müller den Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) auf dem Straßenfest. Hier ihre Reportage:

„Es geht los“, ruft eine kraftvolle männliche Stimme. Schutzwesten werden angezogen, aber eine unterscheidet sich von den anderen. Ein Klick, drei grün-leuchtende Striche, die Bodycam ist bereit. Schnelle Schritte auf den gefliesten Treppenstufen. Angenehm frische Luft. Immer lauter werdende Gesprächsfetzen. Gedrängte Menschenmassen.

Wiederholt werfen Passanten verstohlene Blicke auf das signifikant leuchtende Schild an der Uniform. Der Schriftzug ’Audio/Video‘ reflektiert auffallend im Licht. Einige schauen uns hinterher um zu sehen, was die Blicke der anderen auf sich zieht.

Eingeführt wurde der KVD in Rheinland Pfalz im Jahr 2017. Auch in Mutterstadt, Schifferstadt und Limburgerhof ist er seitdem unterwegs. Sein neuester Ausrüstungszugang: Eine Bodycam. Sie ist handlich, sturzsicher bis 1,80m und wird direkt an der Schutzweste montiert. Mit einer Akkulaufzeit von 14 Stunden und einem Sichtfeld von 160 Grad ist sie unverzichtbar für den Streifendienst geworden.

Laut Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz kann der KVD mittels dieser seit August 2025 in öffentlich zugänglichen Räumen personenbezogene Daten erheben.

Kaum wahrnehmbar beobachten die vorbeilaufenden Menschenmassen auf der Festmeile den mit der Bodycam ausgestatteten Mitarbeiter des Vollzugsdienstes. Einige tuscheln mit ihrem Nachbar, andere überwinden sich und sprechen uns an. „Was macht ihr damit?“ „Nimmt mich das jetzt auf?“, lauten Fragen von Passanten. Die Bodycam wird als präventives Mittel eingesetzt. Sie soll das Gewaltpotential vorbeugen und deeskalierend gegen bedrohliche Situationen wirken. Aufnehmen darf sie erst in einer zweckgebundenen und anlassbezogenen Lage, wie etwa den Schutz von Leib und Leben, erklärt der Mitarbeiter. Liegt eine solche vor, muss die Aufnahme, sofern die gegebene Situation dies noch zulässt, angekündigt werden. Da die Nutzung an enge rechtliche Vorgaben geknüpft ist und zweimal jährlich alle Mitarbeiter das Pflichteinsatztraining für den korrekten Umgang absolvieren müssen, ist der qualifizierte Umgang sichergestellt.

Auch umliegende Kommunen haben in ihrem Haushalt 2026 das Beschaffen des neuen Hilfsmittels geplant.

Doch nicht nur auf solchen Veranstaltungen wird die Bodycam gebraucht. Sie wird generell bei Einsätzen und Streifendiensten mitgeführt. So auch im Arbeitsalltag des zuständigen Dienstleiters der Gemeindeverwaltung Limburgerhof Thomas Bauer. „Unsere Gegenüber sind vorsichtiger und zurückhaltender, da sie die Situationen nicht abschätzen können. Die verbalen Entgleisungen gehen zurück.“ Das ist nur einer der Gründe, warum sich die 4.000 € Anschaffung bezahlt macht. Denn der Vollzugsdienst ist in seinem Aufgabenumfeld immer häufiger Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. „Zudem lässt sie sich mit anderen Einsatzmitteln koppeln. So startet die Aufnahme in dem Moment, wenn z.B. die Pfefferpistole aus dem Holster gezogen wird.“ Basierend auf dieser Tatsache und aufgrund der Erfahrungswerte der Polizei mit der Erprobung dieses Modells hat sich der KVD für den Bezug dieser Kamera entschieden, wie Thomas Bauer weiter ausführt.

„In erster Linie dient die Bodycam der Dokumentation und Beweismittelsicherung, um sowohl das Handeln des KVD als auch das des Gegenübers gerichtsrelevant in Form der Beweismittelsicherung darzulegen“, so Thomas Bauer. „Man schützt auch den anderen, dass dieser aufgrund seiner Hemmung erst gar keine Straftat begeht.“ Das hat in den vergangenen Monaten gut funktioniert. Am Einsatzort fällt der Blick sofort auf die Bodycam. Sollte diese präventiv nicht ausreichen und aktiviert werden, ist das berechtigte Interesse und deren Abwägung mit den Grundrechten gar nicht so kompliziert. „Sobald wir Straftatbestände als erfüllt einordnen, kann die Kamera zur Beweismittelsicherung eingeschaltet werden.“ Eine Aufnahme muss also nur befürchten, wer sich entsprechend „daneben benimmt“.

Langsam bricht die Dämmerung herein als wir zu einer erneuten Runde über die Festmeile aufbrechen. Mit steigendem Alkoholpegel werden die Festbesucher offener. Obwohl das Leuchten der Bodycam im Dunkeln besser erkennbar ist, wirken viele, als würden sie Kamera und Vollzugsdienst nicht richtig wahrnehmen. Bei den Jugendschutzkontrollen scheint es noch anders zu sei. Denn in dem Moment, in dem die Jugendlichen die Kamera erblicken, werden die meisten zugänglicher und zeigen sich weniger respektlos.

Ende des letzten Rundgangs. Verstummende Gespräche auf der Straße. Eine ruhige Sommernacht. Langsame Schritte auf den gefliesten Treppenstufen. Ein Klick. Kein Leuchten mehr, die Bodycam ist aus. Nur noch das Geräusch sich öffnender Reißverschlüsse der mittlerweile schwer gewordenen Schutzwesten und sich schließender Spind-Türen.