| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird bis zum 18.11.2022 dem Gemeinderat zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen von Freitag, 18.11.2022, bis einschließlich Dienstag, 06.12.2022, von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr, zusätzlich montags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof, Zimmer 32 zur Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner von Limburgerhof haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Gemeindeverwaltung, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Limburgerhof, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof, oder elektronisch an gemeinde@limburgerhof.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2023 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |