Im letzten Amtsblatt hatten wir berichtet, dass die Gemeinde eine Vielzahl von Aufgaben erledigen muss, während seit 2020 die Gewerbesteuereinnahmen durchschnittlich um 3,65 Mio. Euro pro Jahr eingebrochen sind.
Heute geht es darum zu erläutern, ob und wie es gelingen kann, bei knapper werdenden Finanzmitteln einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.
Bedingt hilfreich in dieser Situation ist der "Kommunale Finanzausgleich". In diesem Rahmen stellt das Land den Kommunen Mittel zur Verfügung, um eine finanzielle Mindestausstattung für die Finanzierung ihrer Aufgaben zu gewährleisten. Darüber hinaus erfolgt ein Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen. Vereinfacht gesagt bedeutet dies: Geht die Steuerkraft einer Gemeinde zurück, erhält sie mehr Zuweisungen. Steigt die Steuerkraft, erhält sie weniger Zuweisungen oder muss sogar noch Mittel in den "Solidartopf" abführen.
Knapp bemessene Ausgabenansätze
Für die Haushaltsplanung 2024 wird momentan davon ausgegangen, dass die hierdurch zu erwartenden Zusatzeinnahmen für Limburgerhof gerade so ausreichen, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.
Nachdem die Ausgabeansätze aufgrund der angespannten Finanzsituation jedoch sehr knapp bemessen sind, können im Laufe des Jahres unvorhergesehene Ereignisse wie z.B. Schadensfälle, überproportionaler Anstieg der Asylsuchenden oder auch weitere, nicht eingeplante Steuerausfälle den Haushaltsausgleich wieder zunichtemachen.
Was also tun, wenn die Einnahmen nicht ausreichen, um alle Aufgaben zu finanzieren? Auch hier liegt die Antwort nahe und dürfte einleuchten:
1. Man kann die Ausgaben reduzieren
2. Man kann die Einnahmen erhöhen und
3. Man kann beides kombinieren, also Ausgaben reduzieren und Einnahmen erhöhen.
Eine vierte Möglichkeit wäre noch, (Konsum-) Kredite aufzunehmen, aber da spielt Kraft gesetzlicher Vorgaben die Kommunalaufsicht (des Rhein-Pfalz Kreises)nicht mit und würde die Haushaltsgenehmigung versagen. Denn zusätzliche Kredite führen in Form von Zins- und Tilgung ja auch wieder zu zusätzlichen laufenden Kosten und die Haushaltslücke würde sich dadurch weiter vergrößern. Schließlich gebietet es auch die Achtung vor den nachfolgenden Generationen, dass man keine großen Schuldenberge hinterlässt und ihnen damit noch größere Finanzprobleme auflädt, als wir sie aktuell bereits haben.
Kommunale Pflichtaufgaben nicht kürzbar
Nehmen wir zunächst den Punkt "Ausgabenreduzierung" ins Visier:
Hier gilt es zu ermitteln, ob und auf welche Aufgaben man verzichten kann, damit auch die damit zusammenhängenden Kosten geringer werden. Nun hatten wir bereits dargestellt, dass eine Kommune nicht einfach bestimmte Einrichtungen (wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehr etc.) schließen kann. Man spricht hier auch von sogenannten "kommunalen Pflichtaufgaben", welche im Sinne der Daseinsfürsorge erfüllt werden müssen. Somit scheidet ein Großteil von Kürzungsmöglichkeiten schon von vornherein aus.
Gleich einem Privathaushalt muss man sich nun Gedanken machen, wo man dennoch sparen kann und wo es für die Bürger "am wenigsten weh tut". Auf was kann ich also verzichten, indem ich meine bisher gewohnten Ansprüche zurückfahre, aber dennoch über die Runden komme. Bei diesen Überlegungen kommen insbesondere die sogenannten "freiwilligen Leistungen" in Betracht, welche vorwiegend in den Bereichen Kultur, Sport, Jugend-, Senioren- und Familienförderung zu finden sind. Aber auch bei den Pflichtaufgaben könnte man sicherlich Kosten einsparen, indem man bisher liebgewonnene "Standards" zurückfährt.
Andererseits gilt es zu beachten, dass gerade die relativ wenigen freiwilligen Leistungen dazu beitragen, den sozialen Zusammenhalt in den Gemeinden zu festigen, was wegen der zunehmenden Verwerfungen in der Weltpolitik immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Der Mix machts
In Kenntnis der Struktur unseres Limburgerhofer Haushalts sind somit die Einsparmöglichkeiten in Relation zu den hohen Steuerausfällen gering.
Kommt man somit zum Ergebnis, dass Leistungseinschränkungen nicht ausreichen, um den Haushalt auszugleichen oder – aus welchen Gründen auch immer - nicht umzusetzen sind, so kommt Punkt zwei "Erhöhung der Einnahmen" ins Spiel:
Um eine bessere Kostendeckung zu erzielen, könnten Entgelte und Gebühren erhöht werden. Da jedoch auch dies nicht ausreicht, um die großen Deckungslücken zu schließen, bleibt letztlich nur noch die Erhöhung der allgemeinen Steuern, nämlich der Grund- und Gewerbesteuer.
Im Endeffekt wird ein ausgewogener Mix aus Ausgabenreduzierung und Einnahmeerhöhung erforderlich sein, um bei anhaltend niedrigen Steuereinnahmen einen Haushaltsausgleich herbeizuführen. Folglich bleibt in der politischen Diskussion zu klären: Auf was können wir verzichten und – wenn wir nicht verzichten wollen – sind wir bereit, dafür mehr Steuern zu zahlen.
Bisher ist es der Gemeinde Limburgerhof gelungen, einen weitgehenden Interessensausgleich im Hinblick auf Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen zu erzielen, ohne dass drastische Steuererhöhungen erfolgen mussten. Für den Haushalt 2024 war dies nur möglich, weil dieser ganz eng "auf Kante genäht" ist.
Ob diese Anstrengungen auch künftig ausreichen bleibt abzuwarten. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, ob die Gewerbesteuereinnahmen wieder ihr Niveau vor 2020 erreichen. (Fotos: pixabay und Gemeindearchiv)