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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 48/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Gewässerzweckverband

Entwurf der Haushaltssatzung des Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2026

I.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt entsprechend den Bestimmungen des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) in Verbindung mit § 97 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung

vom 28.11.2025 bis zur Beschlussfassung, mithin bis zum 17.12.2025

beim Gewässerzweckverband, Sitz: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in Ludwigshafen am Rhein, Europaplatz 5, Zimmer 411, während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus, bzw. kann über die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises unter Bekanntmachungen eingesehen werden.

II.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind durch die Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung -spätestens bis 15.12.2025- beim Gewässerzweckverband RehbachSpeyerbach in 67063 Ludwigshafen, Europaplatz 5, schriftlich einzureichen oder können auch persönlich während der Öffnungszeiten abgegeben werden (§ 7Abs.1 Ziff. 8 i.V. m. § 97 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung). Die Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes wird vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung die fristgemäß eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Ludwigshafen/ Rhein, 18.11.2025
Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach
Gez. Körner
Verbandsvorsteher