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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 50/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplans „Rehhütte“

Der Gemeinderat der Gemeinde Limburgerhof hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Rehhütte“ aufzustellen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplanes „Rehhütte“ ist, den Ortsteil Rehhütte zu sichern, zu erweitern und den historischen Bestand zu restaurieren und zu erhalten. Zudem werden hierdurch die möglichen Erweiterungen planungsrechtlich dargestellt und gesichert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rehhütte“ hat eine Größe von ca. 9 ha und wird wie folgt begrenzt:

• Im Norden durch Fl.-Nrn. 2024 Ranschgraben und 2023 Rehhütter Weg und durch Teilbereich von Fl.-Nr. 2176 Rehbach

• Im Osten durch Fl.-Nrn. 2116/19, 2185/8, 2116/18, 2022 und 2021, B9

• Im Süden durch Fl.-Nr. 2116/19, B9

• Im Westen durch Fl.-Nr. 616/16, K14 Rehhütte

Lage und Grenzen können dem nachstehenden Lageplan entnommen werden.

Limburgerhof, den 07.12.2023
Gemeindeverwaltung
gez. Poignée
Bürgermeister