Die Hundesteuer wurde in der Gemeinde Limburgerhof letztmalig im Jahr 2017 angepasst und befindet sich im Vergleich zu gleich strukturierten Kommunen im Kreisgebiet auf niedrigem Niveau. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat Limburgerhof in seiner Sitzung vom 03.12.2024 - auch im Hinblick auf eine Haushaltskonsolidierung die Anpassung der Hundesteuersätze wie folgt beschlossen:
| Hundesteuer für Erst-Hund | 72,00 EUR |
| Hundesteuer für weitere Hunde | 108,00 EUR |
Weiterhin erfolgte als Präventivmaßnahme zur Begrenzung der Anzahl gefährlicher Hunde im Gemeindegebiet die Einführung erhöhter Steuersätze für gefährliche Hunde:
| Hundesteuer für gefährlichen Erst-Hund | 600,00 EUR |
| Hundesteuer für weitere gefährliche Hunde | 960,00 EUR |
Für weitere Angaben wird auf die Hundesteuersatzung, welche zum 01.01.2025 in Kraft tritt und die in dieser Ausgabe des Amtsblattes unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ nachzulesen ist, verwiesen. Foto: pixabay