Der Gemeinderat hat am 05.12.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 29.337.780 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 29.335.040 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 2.740 Euro |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 1.421.130 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.195.000 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.810.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -615.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -129.000 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 Euro |
| verzinste Kredite auf | 615.000 Euro |
| Zusammen auf | 615.000 Euro |
| Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre zu Auszahlungen für Investitionen und | |
| Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf, | 500.000 Euro |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 7.000.000 Euro |
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
| 1. der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | |
| Sondervermögen auf | 85.000 Euro |
| 2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| Sondervermögen auf | 500.000 Euro |
| 3. Verpflichtungsermächtigungen | |
| Sondervermögen auf | 0 Euro |
| darunter: | |
| Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen | 0 Euro |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 54 Euro |
| - für den zweiten und jeden weiteren Hund | 84 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
| - Schmutzwassergebühren pro m³: | 1,90 Euro |
| - Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser pro m² | 0,52 Euro |
| - Einmaliger Beitrag für Schmutzwasser pro m² | 4,80 Euro |
| - Einmaliger Beitrag für Oberflächenwasser pro m³ | 15,34 Euro |
| - Einmaliger Beitrag für Straßenentwässerung pro m² | 17,57 Euro |
| - Grundstückskläranlagen und Abwassergruben Schlamm pro m³ | 18,87 Euro |
| - Grundstückskläranlagen und Abwassergruben pro m³ | 1,90 Euro |
*Die Angaben von § 7 haben deklaratorische Bedeutung, da über die v.g. Festsetzungen gesondert im Rahmen des Wirtschaftsplans und der Entgeltfestsetzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung beschlossen wurde.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 92.776.672 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2023 beträgt 92.892.022 Euro und zum 31.12. 2024 92.894.762 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 95 Abs. 4 GemO sind die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung kraft Gesetz erteilt.
Gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 GemO dürfen genehmigungsbedürftige Satzungen erst nach Erteilung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bekanntgemacht werden. Nach § 119 Abs. 1 Satz 2 und 4 GemO gilt die Genehmigung für die Haushaltssatzung als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags die Genehmigung abgelehnt oder schriftlich der Gemeinde gegenüber Bedenken geäußert oder um weitere Aufklärung ersucht hat.
Der Antrag auf Genehmigung wurde der Kommunalaufsicht am 06.12.2023 zugestellt. Bis einschließlich 07.02.2024 wurde die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde weder abgelehnt, noch wurden schriftlich Bedenken geäußert oder um weitere Aufklärung ersucht. Somit gilt die Haushaltsgenehmigung kraft Gesetz als erteilt.
Nach § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan 2024 von Montag, den 19.02.2024 bis einschließlich Dienstag, den 27.02.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof im Zimmer 32 öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich montags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr erfolgen.