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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 7/2024
Seite 4
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Haushaltssatzung der Gemeinde Limburgerhof

Der Gemeinderat hat am 05.12.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

29.337.780 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

29.335.040 Euro

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2.740 Euro

2. im Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

615.000 Euro

Zusammen auf

615.000 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

54 Euro

- für den zweiten und jeden weiteren Hund

84 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge *

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

*Die Angaben von § 7 haben deklaratorische Bedeutung, da über die v.g. Festsetzungen gesondert im Rahmen des Wirtschaftsplans und der Entgeltfestsetzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung beschlossen wurde.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 92.776.672 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. 2023 beträgt 92.892.022 Euro und zum 31.12. 2024 92.894.762 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Gemeindeverwaltung Limburgerhof, den 08.02.2024
gez. Poignée
Bürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 95 Abs. 4 GemO sind die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung kraft Gesetz erteilt.

Gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 GemO dürfen genehmigungsbedürftige Satzungen erst nach Erteilung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bekanntgemacht werden. Nach § 119 Abs. 1 Satz 2 und 4 GemO gilt die Genehmigung für die Haushaltssatzung als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags die Genehmigung abgelehnt oder schriftlich der Gemeinde gegenüber Bedenken geäußert oder um weitere Aufklärung ersucht hat.

Der Antrag auf Genehmigung wurde der Kommunalaufsicht am 06.12.2023 zugestellt. Bis einschließlich 07.02.2024 wurde die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde weder abgelehnt, noch wurden schriftlich Bedenken geäußert oder um weitere Aufklärung ersucht. Somit gilt die Haushaltsgenehmigung kraft Gesetz als erteilt.

Nach § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan 2024 von Montag, den 19.02.2024 bis einschließlich Dienstag, den 27.02.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof im Zimmer 32 öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich montags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr erfolgen.

Gemeindeverwaltung Limburgerhof, den 08.02.2024
gez. Poignée
Bürgermeister