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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 7/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Zweckverband Wasserversorgung

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Pfälzische Mittelrheingruppe” Schifferstadt

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Pfälzische Mittelrheingruppe” hat in ihrer Sitzung am 27. November 2025 den Jahresabschluss 2024 festgestellt. Die Alltreu Revision & Treuhand GmbH hat den Jahresabschluss 2024 geprüft und uneingeschränkt bestätigt.

Ebenfalls hat die Verbandsversammlung in der Sitzung vom 27. November 2025

die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan 2026 und Wirtschaftsplan 2026 beschlossen.

Die vorgenannten Unterlagen liegen vom 16.02.2026 bis 24.02.2026 während der Kernarbeitszeit montags bis donnerstags von 8.30 bis 11.45 Uhr und von 13.15 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr im Foyer des Verwaltungsgebäudes in Schifferstadt, Am Wasserturm 2, und auf unserer Homepage www.wasserweb.de unter Aktuelles öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Schifferstadt, 12.02.2026
gez. Christ
gez. Engler
Bürgermeister Peter Christ
Dipl.-Ing. Wolfgang Engler
Verbandsvorsteher
Werkdirektor

Auszug Preisblatt Wasser

(Gültig ab 1. Januar 2026)

Trinkwasser ist für uns das wichtigste Lebensmittel! Trinkwasser - ein preisgünstiger Durstlöscher.

Damit Sie unser Wasser in bester Qualität genießen können, betreibt der Zweckverband aufwändige und vielseitige Prozesse. Ständige Kontrollen geben Ihnen die Gewissheit, Ihr Wasser in allen Lebenslagen bedenkenlos nutzen zu können.

Der Zweckverband liefert sein Wasser an Tarifkunden gemäß den „Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) einschließlich der Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVBWasser) des Zweckverbandes für Wasserversorgung Pfälzische Mittelrheingruppe.

Arbeitspreis:

(ZVB-Wasser § 10)

ohne MwSt.

incl. 7 % MwSt

Nach gemessenem Verbrauch je m³

1,25

1,34

Jahresgrund-preis:

(ZVB-Wasser § 9)

ohne MwSt.

incl. 7 % MwSt

Der Jahresgrundpreis deckt einen Teil der fixen Kosten und ist abhängig vom Dauerdurchfluss (Q3) bzw. von der Nenngröße (Qn) des Wasserzählers und beträgt jährlich:

Dauerdurch-fluss

Nenngröße

Bezeichnung

(MID)

EURO

EURO

bis Q3 4

Qn 2,5

Hauswasserzähler

58,00

62,06

Q3 10

Qn 6

Hauswasserzähler

58,00

62,06

Q3 16

Qn 10

Hauswasserzähler

101,00

108,07

Q3 25

Qn 15

Woltmannzähler

209,00

223,63

Q3 63

Qn 40

Woltmannzähler

250,00

267,50

Q3 100

Qn 60

Woltmannzähler

315,00

337,05

Abweichend für Altrip ab Beitritt zum Verbandsgebiet:

bis Q3 16

Qn 10

Hauswasserzähler

99,96

106,96

Die bisherigen Größenkennzeichnungen für Wasserzähler ändern sich. Die Kennzeichnung Qn (Nenndurchfluss) wurde durch Q3 (Dauerdurchfluss) ersetzt.

Wasserabgabe für Bauzwecke:

Für Bauvorhaben wird Bauwasser nur über Bauwasserzähler abgegeben und nach gemessenem Verbrauch abgerechnet. Der Montageaufwand für den Einbau eines Bauwasserzählers ist in der Pauschale enthalten

Q3 2,5

Qn 1,5 1 1/4”

Messeinrichtung mit Absperrventil

116,00

124,12

Jahresgrundpreis

58,00

62,06

Wasser nach gemessenem Verbrauch je m³

1,25

1,34

Wasserabgabe über Standrohrzähler:

Für die leihweise Abgabe von Standrohren ist eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR zu hinterlegen.

Prüfkosten für private Standrohr-Wasserzähler werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.

Bearbeitungs

pauschale einmalig

120,00

128,40

Benutzungs

pauschale je Tag

2,00

2,14

Wasser nach gemessenem Verbrauch je m³

1,25

1,34

Das Wasserentgelt setzt sich zusammen aus

a)

einem Arbeitspreis für die abgenommene Wassermenge.

b)

einem Grundpreis (anteilige Bereitstellungskosten, Kosten der Messeinrichtung) in Abhängigkeit des Wasserverbrauchs. Für jeden Wasserzähler wird ein Grundpreis in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist auch dann zu zahlen, wenn im Abrechnungszeitraum kein Wasser abgenommen wird.