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Amtsblatt Limburgerhof
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Limburgerhof

für das Jahr 2025 vom 14.02.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, dessen Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

Zusammen auf

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  450.000 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf  —  7.000.000 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden Ermächtigungen zur Aufnahme von Krediten sowie Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf  —  430 v. H.

- Grundsteuer B auf  —  540 v. H.

- Gewerbesteuer auf  —  380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund  —  72 Euro

- für den zweiten und jeden weiteren Hund  —  108 Euro

- für den ersten gefährlichen Hund  —  600 Euro

- für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund  —  960 Euro

§ 7 Gebühren und Beiträge *

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

-

-

-

-

-

-

-

*Die Angaben von § 7 haben deklaratorische Bedeutung, da über die v.g. Festsetzungen gesondert im Rahmen des Wirtschaftsplans und der Entgeltfestsetzung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung beschlossen wurde.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 91.889.359 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 91.892.099 Euro und zum 31.12.2025 91.915.099 Euro.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 30.000 Euro überschritten sind.

§ 10 Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind einzeln im Teilfinanzhaushalt oder in der Investitionsübersicht darzustellen, ebenso solche Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken.

Gemeindeverwaltung Limburgerhof, den 14.02.2025
gez. Poignée
Bürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 95 Absatz 4 GemO sind die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3, 4 und 5 der Haushaltssatzung kraft Gesetz erteilt („Genehmigungsfiktion“).

Gemäß § 119 Absatz 1 Satz 1 GemO dürfen genehmigungsbedürftige Satzungen erst nach Erteilung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bekanntgemacht werden. Nach § 119 Abs. 1 Satz 2 und 4 GemO gilt die Genehmigung für die Haushaltssatzung als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags die Genehmigung abgelehnt oder schriftlich der Gemeinde gegenüber Bedenken geäußert oder um weitere Aufklärung ersucht hat.

Der Antrag auf Genehmigung wurde der Kommunalaufsicht am 05.12.2024 zugestellt. Am 13.12.2024 wurden der beglaubigte Beschlussauszug des Gemeinderats und der Offenlegungsnachweis zum Haushaltsplan 2025 nachgereicht, sodass der Haushalt 2025 ab diesem Datum als vollständig eingereicht gilt. Bis einschließlich 13.02.2025 wurde die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde weder abgelehnt, noch wurden schriftlich Bedenken geäußert oder um weitere Aufklärung ersucht. Somit gilt die Haushaltsgenehmigung kraft Gesetz als erteilt („Genehmigungsfiktion“).

Nach § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan 2025 von Freitag, den 21.02.2025, bis einschließlich Montag, den 03.03.2025, zur Einsichtnahme im Rathaus, Burgunder Platz 2, 67117 Limburgerhof, im Zimmer 32 öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie zusätzlich montags und donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr erfolgen. Lediglich am Rosenmontag, den 03.03.2025, kann die Einsichtnahme nur vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr erfolgen.

Gemeindeverwaltung Limburgerhof, den 14.02.2025
gez. Poignée
Bürgermeister