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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 1/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Bericht über die 29. Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Leiningerland vom 12.10.2023

öffentliche Sitzung:

Neubau Hauptleitung Kreuzweg in CarlsbergVergabe der Bauleistungen

Der Auftrag für die Erneuerung der Trinkwasserhauptleitung im Kreuzweg in Carlsberg wird an die Karl Müller GmbH aus Enkenbach-Alsenborn, als wirtschaftlichsten Bieter, zum Angebotspreis i. H. v. 194.197,96 €/ brutto vergeben.

Neubau Trinkwasserverbindungsleitung Dirmstein-LaumersheimVergabe der Ingenieurleistungen

Die Ingenieurleistungen für den Neubau einer Trinkwasserverbindungsleitung zwischen den Gemeinden Dirmstein und Laumersheim werden an die Gaul Ingenieure GmbH, als wirtschaftlichste Bieter, mit einem voraussichtlichen Bruttohonorar in Höhe von 59.468,82 € vergeben.

Teilertüchtigung der technischen Ausrüstung im Wasserwerk HettenleidelheimVergabe der Ingenieurleistung

Die Vergabe der Planungsleistung wird an das Ingenieurbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG (OINF) aus Kaiserlautern, als wirtschaftlichste Bieter in Höhe von 50.396,34 € -inklusive Umsatzsteuer- vergeben.

Einbau einer UV-Anlage im Wasserwerk Leininger TalVergabe der Bauleistung

Die Vergabe der Bauleistung wird an das Unternehmen STUTZ Industrieservice aus Haßloch in Höhe von 32.725,00 €, inklusive Umsatzsteuer- als wirtschaftlichsten Bieter, vergeben.

Wirtschaftsplan 2024 Verbandsgemeindewerke Leiningerland-Bereich Wasserversorgung-

Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, den Wirtschaftsplan 2024 im Bereich Wasserversorgung wie vorgeschlagen zu beschließen.

Wirtschaftsplan 2024Verbandsgemeindewerke Leiningerland-Bereich Abwasserbeseitigung-

Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, den Wirtschaftsplan 2024 im Bereich der Abwasserbeseitigung wie vorgeschlagen zu beschließen.

Anpassung des Entgeltsatzes für die Straßenoberflächenentwässerung von Gemeindestraßen

Der Vorsitzende, Bgm. Rüttger, erläutert den Sachverhalt. Hierbei erläutert er, dass es für das Gebiet Grünstadt-Land in der Vergangenheit keine Vereinbarung gab, auf die man sich nun berufen kann. Im Zeitraum von 1989 bis 2012/2013 haben sich Über- und Unterdeckungen immer wieder ausgeglichen. Seither kam es zu einer Überdeckung in Höhe von 1.600.000,00 €. Diese soll nun an die Ortsgemeinden ausgezahlt werden. Aktuell ist die Form der Auszahlung noch genau zu definieren. Eine einmalige Auszahlung würde zu einem ausgabewirksamen Verlust im Ergebnis des Bereiches Wasserversorgung führen, der durch die Verbandsgemeinde auszugleichen wäre. Daher wurde sich auf die Auszahlung in Teilbeträgen geeinigt.

Beschlussempfehlung:

Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

a) rückwirkend ab dem Jahr 2022 als geltendes Abrechnungsverfahren für beide Entsorgungsgebiete (insbesondere: Grünstadt-Land und vorliegend deklaratorisch: Hettenleidelheim), die jährliche Spitzabrechnung der Straßenoberflächenentwässerungskosten – mithin auf Basis der tatsächlichen, zurechenbaren Kosten - mit den verbandsangehörigen 21 Ortsgemeinden – getrennt nach „laufenden Aufwendungen“ und „Investitionsaufwendungen“ einzuführen. Im etwaigen Falle eines zusammengefassten, einheitlichen Gesamtversorgungsgebietes VG Leiningerland ab dem Jahre 2024, gilt das Spitzabrechnungsverfahren sodann gesamtgebietsbezogen – getrennt nach „laufenden Aufwendungen“ und „Investitionsaufwendungen“.

In diesem Kontext werden vertragliche Vereinbarungen für die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen einschließlich der umfänglichen Regelung über die Kosten der Straßenoberflächenentwässerung mit den Ortsgemeinden getroffen.

und

b) auf die Erhebung der Einrede der Verjährung wie im Sachverhalt dargelegt zu verzichten und die anteilige, unverzinsliche Rückzahlung der kumulierten Überdeckung der Jahre 2014 – 2021 aus den geleisteten Kostenerstattungen für die Straßenoberflächenentwässerung des Entsorgungsgebietes „Grünstadt-Land“ an die betreffenden 16 Ortsgemeinden gemäß den von der Verwaltung auszuarbeitenden Rückzahlungsverträgen zu veranlassen. Der öffentlich-rechtliche Rückerstattungsanspruch wird wie im Sachverhalt dargelegt, durch die individuell ausgestalteten Rückzahlungsverträge somit begründet. Die Rückzahlung erfolgt zinsfrei aus Mitteln der Verbandsgemeindewerke Leiningerland zu Lasten der Jahresergebnisse.

und

c) Der Werkleiter wird ermächtigt, den beigefügten Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisses von Gemeindestraßen, -wege und -plätzen, zu unterzeichnen. Die Verträge sind den Ortsgemeinden zur Beschlussfassung entsprechend vorzulegen.