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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 11/2025
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Mittleres Eckbachtal (AME) vom 11.02.2025

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) i.V.m. § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) wird nach dem Beschluss der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes vom 25.11.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Im Wirtschaftsplan 2025 werden gem. § 15 EigAnVO folgende Festsetzungen getroffen:

im Erfolgsplan –Kläranlage-

bei den Erträgen

1.582.530 €

bei den Aufwendungen

1.582.530 €

Jahresergebnis

0 €

im Vermögensplan -Kläranlage-

Finanzierungsbedarf

1.260.000 €

Finanzierungsmittel

1.260.000 €

Über-/Unterdeckung

0 €

im Erfolgsplan – Photovoltaik -

bei den Erträgen

24.200 €

bei den Aufwendungen

24.200 €

Jahresergebnis

0 €

im Vermögensplan – Photovoltaik –

Finanzierungsbedarf

12.500 €

Finanzierungsmittel

12.500 €

Über-/Unterdeckung

0 €

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. Gesamtbetrag der Kredite auf

0 €

2. Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0 €

3. Höchstbetrag der Kassenkredite

0 €

§ 3

Zur Deckung der Aufwendungen des AME leisten die Verbandsmitglieder eine Umlage gem. den Festsetzungen des § 9 Abs. 9 der Verbandsordnung.

Für die Kläranlage

Betriebsumlagen :

Verbandsgemeinde Leiningerland

885.433 €

Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim

695.697 €

Investitionsumlagen:

Verbandsgemeinde Leiningerland

705.600 €

Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim

554.400 €

Für die Photovoltaikanlage

Investitionsumlagen:

0 €

§ 4

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Heßheim, 06.03.2025
Abwasserzweckverband „Mittleres Eckbachtal“ (AME)
gez.Reith
Verbandsvorsteher

Hinweis:

1.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme ab dem 17.03.2025 bis 04.04.2025 zu den üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Außenstelle Hettenleidelheim, Hauptstraße 45, 67310 Hettenleidelheim, öffentlich aus.

2.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).

Heßheim, 06.03.2025
Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal (AME)
gez. Reith
Verbandsvorsteher