öffentliche Sitzung:
Straßenoberflächenentwässerung Rückerstattungsanspruch aus den Jahren 2014-2022; Entsorgungsgebiet Grünstadt-Land-Sachstand und Vorgehensweise-
Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Rückzahlung der Straßenoberflächenentwässerung im Abrechnungsgebiet der ehemaligen VG Grünstadt-Land zur Kenntnis. |
| 2. | Die Erhebung von Vorausleistungen auf die Abrechnung der Straßenoberflächenentwässerungskosten für das vorangegangene Wirtschaftsjahr 2024 und das laufende Wirtschaftsjahr 2025 jeweils in Höhe von 90 v.H. des Ergebnisses der Nachkalkulation 2023. |
Die zu erhebenden Vorausleistungsbeträge 2024 und 2025 werden für beide Parteien (VG-Werke und Ortsgemeinden) insoweit zahlungsneutral über die in entsprechender Höhe aufzulösende Rückstellung verrechnet. Die im Zuge der Verrechnungen für den Betriebszweig „Abwasserbeseitigung – ehem. Grünstadt-Land“ ergebniswirksame Auflösung der Rückstellung wird unter den Vorbehalt gestellt, dass im betreffenden Jahresabschluss kein ausgabewirksamer Teil des Jahresverlustes entsteht.
Die Vorausleistungsbeträge sind bei den jeweiligen Abrechnungen der Jahre 2024 und 2025 gegenüber den Ortsgemeinden anteilig auszuweisen und zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Jahre 2024 und 2025 erfolgt wie im Sachverhalt dargelegt. Stichtag für die Gesamtauflösung der Rückstellung und insoweit Schlussabwicklung des Rückzahlungsanspruches ist der 31.12.2025.
Die Erhebungen und Abrechnungen erfolgen gemäß der bis zum 31.12.2025 geltenden Abrechnungsmethode für das Entsorgungsgebiet Grünstadt-Land.
Straßenoberflächenentwässerung von Gemeindestraßen ab dem 01.01.2026:
1. Zukünftige Abrechnungsmethode für das Gesamtgebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland mit einheitlichen Kostensätzen
2. Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen über die Straßenmitbenutzung und Straßenoberflächenentwässerung
3. Einheitlicher Durchschnittssatz für VZ-Zwecke 2026 - laufende Kostenanteile
Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
1) Der zukünftigen, einheitlichen Abrechnungsmethode für das Gesamtgebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland gemäß der 1. Variante – Abrechnungsmethode gemäß Mustervertrag GStB und dem Vertrag über die Regelungen der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wege, -plätzen einschließlich der Straßenoberflächenentwässerung in der beigefügten Fassung wird zugestimmt. Die einheitliche Abrechnungsmethode soll ab dem 01.01.2026 zur Anwendung und korrespondierend der Vertrag - nach dessen Unterzeichnungen insoweit ggf. rückwirkend – zum 01.01.2026 in Kraft treten.
2) Der Werkleiter wird ermächtigt, den beigefügten Vertrag zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wege und -plätzen, zu unterzeichnen. Die Verträge sind sodann den 21 Ortsgemeinden zur Beschlussfassung vorzulegen.
3) Der Durchschnittssatz je m² zu entwässernder Verkehrsfläche für Vorausleistungszwecke auf die laufenden Kostenanteile des Jahres 2026 wird für das Entsorgungsgebiet „Abwasserbeseitigung – Leiningerland“ in Höhe von **0,57 EUR** festgesetzt. Die Vorausleistungen für das Jahr 2026 sind entsprechend bei den Ortsgemeinden anzufordern. Für Vorauszahlungszwecke auf die laufenden Kostenanteile ab dem Jahr 2027 ist der Durchschnittssatz anhand der Ergebnisse der Nachkalkulation fortzuschreiben und bei der VZ-Anforderung des laufenden Jahres neu zu Grunde zu legen.
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs der Verbandsgemeinde Leiningerland
- Betriebszweig Abwasserbeseitigung-
Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2024 für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Leiningerland liegt vor und wurde gem. § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 86 GemO und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen, geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss wird festgestellt.
Die Jahresbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit 44.139.475,77 € ab.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Jahresgewinn in Höhe von 320.119,48 € ausgewiesen.
Der Jahresgewinn in Höhe von 320.119,48 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Veröffentlichung gem. § 27 Abs. 3 EigAnVO ist zu veranlassen.
Jahresabschluss 2024 des Eigenbetriebs der Verbandsgemeinde Leiningerland
-Betriebszweig Wasserversorgung-
Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Der Jahresabschluss 2024 für den Betriebszweig Wasserversorgung der Verbandsgemeindewerke Leiningerland liegt vor und wurde gem. § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 86 GemO und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Burret GmbH, Ludwigshafen, geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen.
Der Jahresabschluss wird festgestellt.
Die Jahresbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit 22.100.158,82 € ab.
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist ein Jahresgewinn in Höhe von 217.786,51 € ausgewiesen.
Der Jahresgewinn in Höhe von 217.786,51€ wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Strategische Personalbindung und Fachkräftesicherung durch Nutzung tariflicher Spielräume im Rahmen des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe TV-V; Anwendung § 6a
Der Werksausschuss der Verbandsgemeindewerke Leiningerland beschließt, künftig die tarifvertragliche Regelung des § 6a TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe) anzuwenden, um qualifiziertes Personal zu halten und – bei Bedarf – gezielt zu gewinnen.
Die Werkleitung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung und dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zur konkreten Anwendung und Ausgestaltung der Regelung zu erarbeiten. Diese soll insbesondere die Voraussetzungen, Kriterien und Verfahren gemäß
§ 6a TV-V verbindlich regeln. Hierbei soll ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheitsvorsorge und Altersvorsorge gerichtet werden.
Neubau Brunnen 6 Rothbachtal; hier: Leitungsbau
Vergabe der Planungsleistungen
Die Planungsleistungen für den Leitungsbau im Rahmen des Neubaus Brunnen 6 im Rothbachtal werden an das Ingenieurbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH aus Kaiserslautern, als wirtschaftlichster Bieter, mit einem voraussichtlichen Bruttohonorar in Höhe von 54.615,68 € vergeben.
Neubau Brunnen 6 Rothbachtal; hier: Brunnenbau
Vergabe der Bauleistungen
Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:
Der Auftrag für den Neubau Brunnen 6 im Rothbachtal wird an die BHG Brechtel GmbH aus Ludwigshafen, als wirtschaftlichster Bieter, zum Angebotspreis in Höhe von 594.407,09 €/brutto vergeben.
Unterhaltungspflege der Betriebsanlagen der Abwasserbeseitigung u. Wasserversorgung für 2026 bis 2029
Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Betriebsanlagen 2026 bis 2027, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr, wird an die Firma Osmani-Gartenservice aus Gerolsheim, als wirtschaftlichster Bieter, zum Preis von 187.629,04 €/brutto erteilt.
Sanierung Regenüberlaufbecken in Altleiningen
Vergabe der Ingenieurleistungen
Die Ingenieurleistungen für die Objektplanung und technische Ausrüstung werden an die Ingenieurgesellschaft Eepi GmbH aus Saarbrücken; als wirtschaftlichster Bieter, vergeben. Die voraussichtliche Honorarsumme beträgt 120.811,44 EUR.