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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 12/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Herrenlose Katzen

Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Leiningerland informiert:

Auch im Bereich der Verbandsgemeinde Leiningerland leben herrenlose Katzen, die ganz sich selbst überlassen sind oder mehr oder weniger regelmäßig von Anwohnern gefüttert werden. Dies ist sicherlich gut gemeint, aber nur sinnvoll, wenn die Tiere auch kastriert bzw. sterilisiert und gegebenenfalls tierärztlich versorgt werden. Was vielen sicherlich nicht bewusst ist, dass man durch das Füttern automatisch zum Halter der herrenlosen Katzen wird.

Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass hier nach dem Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz keine rechtliche Grundlage für ein Einschreiten der Behörde gegeben ist. Im Gegensatz zu umherlaufenden Hunden lösen „streunende Katzen“ keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. In freier Natur geborene Katzen gelten nicht generell als unversorgt.

Es liegt in der Verantwortung von Katzenhaltern, durch eine rechtzeitige Unfruchtbarmachung ihrer Hauskatze, sowohl von Kätzin als auch Kater, unerwünschten Nachwuchs zu verhindern. Auch wer herrenlose Tiere füttert oder diese bei sich aufnimmt, sollte an deren Kastration bzw. Sterilisation denken.

Bitte tragen auch Sie dazu bei, das Elend der Katzen nicht noch zu vergrößern und bringen Sie das Tier rechtzeitig zum Tierarzt. Für nähere Informationen steht Ihnen das zuständige Tierheim oder ein Tierarzt gerne zur Verfügung.

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Fachbereich 3