Titel Logo
VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 13/2024
Altleiningen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht über die 37. Sitzung des Gemeinderates gemeinsam mit dem Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Altleiningen vom 28.02.2024

Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer der Ortsgemeinde Altleiningen sowie Verzicht auf freiwillige Leistungen zur Erzielung des Haushaltsausgleichs

Um die Haushaltsgenehmigung für den Haushaltsplan 2024 der Ortsgemeinde Altleiningen - nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht - zu erhalten und den haushaltsrechtlichen Vorgaben des Landes (§ 93 ff. GemO) zumindest teilweise Rechnung tragen zu können, wird

der Hebesatz der Grundsteuer A rückwirkend zum 01.01.2024 von 345 % auf 355 % und

der Hebesatz der Grundsteuer B rückwirkend zum 01.01.2024 von 465 % auf 640 %

angehoben; die Hebesatzsatzung wird entsprechend neu gefasst.

Anmerkung:

Alternativ ist es möglich, eine andere Variante der Hebesatz-Anpassung zu wählen, die ggf. auch den Hebesatz der Gewerbesteuer einbezieht (siehe Anlage). Allerdings unterliegen die Einnahmen aus Gewerbesteuer Schwankungen, was eine Planung mit diesen Realsteuereinnahmen unsicher macht.

Weiterhin werden ab 01.01.2024 u.a. die folgenden freiwilligen Leistungen im Ansatz gekürzt:

-

Aufwendungen für Kerwe und Weihnachtsmarkt

-

Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentationen

-

Fahrzeugunterhaltung

-

Seniorenfahrt und Weihnachtsfeier

-

Zuschüsse an örtliche Vereine für Jugendarbeit

-

Zuschüsse für Klassenfahrten

-

Pflegekosten für Regenrückhaltebecken

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 wird dahingehend geändert.

Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer der Ortsgemeinde Altleiningen

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer wie von der Verwaltung vorgelegt.

Teilnahme der Ortsgemeinde Altleiningen am Programm "Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)"

Der Gemeinderat beschließt:

1.

die Zustimmung zur Teilnahme am Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ gemäß dem Vertragsangebot, welches der Beschlussvorlage beigefügt ist und wesentliche Informationen zur Entschuldung enthält,

2.

die Erteilung des Auftrags an den Ortsbürgermeister zum Abschluss des Vertrags sowie

3.

die Zustimmung zu einem Rechtsmittelverzicht.

Widerspruch gegen die Festsetzung der Kreisumlage 2023

Von der getroffenen Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.

Widerspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage 2023Heilung durch den Kreis

Der Widerspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung der Kreisumlage 2023 wird zurückgenommen.

Vertragsänderung/Preisanpassung Grabaushub auf den Friedhöfen in Altleiningen

Der beiliegende Änderungsvertrag wird mit der Firma Grabherstellung aus Weitersweiler, abgeschlossen.

Neufassung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Altleiningen

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren wird, wie vorgelegt, beschlossen.

Spendenannahme der Ortsgemeinde Altleiningen

Das Gremium entscheidet gem. § 94 Abs. 3 GemO die Geldspende in Höhe von 400 € für den Mehrgenerationenplatz Altleiningen anzunehmen.

Spendenannahme Kerwe Altleiningen 2023

Beschluss:

Gem. § 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geldspende i. H. v. 500,00 € angenommen wird.

Spendenannahme Kerwe Altleiningen 2023

Gem. § 94 Abs. 3 GemO wird erklärt, dass die Geldspende i. H. v. 175,00 € angenommen wird.

Multimediaausstattung im Gemeindesaal Altleiningen im Rahmen des Regionalbudgets der LEADER Region Rhein- Haardt; Auftragsvergabe

Von der getroffenen Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.

Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Antrag auf Baugenehmigung; Anbau an ein Einfamilienhaus

Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Kommunalwahl am 09.06.2024; Information des Ortsbürgermeisters und Aussprache

Die Kommunalwahl findet am 9. Juni.2024 statt. Informationen und Vordrucke können auf der Homepage der VG Leiningerland eingesehen bzw. abgerufen werden. Wahlvorschläge (Wahllisten) sind bis zum 22.04.2024 einzureichen.

Da die Kommunalwahl kurz vor den Sommerferien stattfindet, hat das Innenministerium akzeptiert, dass Sitzungen, die nicht unmittelbar stattfinden können, direkt im Anschluss an die Sommerferien stattfinden.

Die Ortsgemeinden werden gebeten, der Verwaltung ihre jeweiligen Sitzungstermine mitzuteilen.

Obgm. Schneider teilt mit, dass er nicht als Bürgermeisterkandidat zur Verfügung steht. Er hat schon 2019 nicht kandidiert und wurde aus dem Gemeinderat gewählt. Für 2024 muss ein Bürgermeisterkandidat gesucht werden. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass die Beigeordneten auch nicht mehr zur Verfügung stehen.

Es muss ein Termin für die konstituierende Sitzung gefunden werden. Vorschlag ist, den Sitzungstermin auf nach den Sommerferien zu legen. Der 28.08.2024 wird als Terminvorschlag an den Wahlausschuss gemeldet.