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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 14/2025
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 15. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr

findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Leiningerland und

am Sonntag, dem 29. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Leiningerland statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 09.05.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Grünstadt, den 04.04.2025
gez.
Kay Kronemayer
Erster Beigeordneter
zugleich Wahlleiter