Am Sonntag, dem 15. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr
findet die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Leiningerland und
am Sonntag, dem 29. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr
die etwaige Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Leiningerland statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 09.05.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.