Titel Logo
VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 15/2023
Verbandsgemeinde Leiningerland
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Haushaltsjahr 2023 vom 03.04.2023 

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Gebühren und Beiträge der Verbandsgemeindewerke

1.

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die Verbandsgemeindeeinrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinde Grünstadt-Land werden in gesonderten Satzungen festgelegt.

2.

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die Verbandsgemeindeeinrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim werden wie folgt festgelegt:

Entgelte Abwasserbeseitigung

Die Entgelte der Abwasserbeseitigungseinrichtungen werden für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Gebühren Schmutzwasser

(einschl. Abwasserabgabe)

pro m³

2,99 €

2.

Wiederkehrender Beitrag

für Niederschlagswasser mit

Abflussbeiwerten vervielfachte

Grundstücksfläche

pro m²

0,35 €

3.

Benutzungsgebühr

für Niederschlagswasser je m³

angeschlossene Fläche

pro m²

0,67 €

4.

Einmaliger Beitrag

Schmutzwasser für erstmalige

Herstellung

je

Berechnungs-einheit

6,09 €

Dies gilt nur für Grundstücke und

Grundstücksteile, die nach § 4 Abs.

2 der Entgeltsatzung

Abwasserbeseitigung in der

Neufassung vom 10.12.2004

abzurechnen sind.

5.

Einmaliger Beitrag

Niederschlagswasser für die

erstmalige

Herstellung

je

Berechnungs-einheit

6,75 €

Dies gilt nur für Grundstücke und

Grundstücksteile, die nach § 4 Abs.

2 der Entgeltsatzung

Abwasserbeseitigung in der

Neufassung vom 10.12.2004

abzurechnen sind.

6.

Kostenersatz für laufende

Aufwendungen der

Straßenentwässerung je m² zu

entwässernde Straßenfläche bei

Gemeindestraßen:

Altleiningen

0,83 €

Carlsberg

0,56 €

Hettenleidelheim

0,36 €

Tiefenthal

0,95 €

Wattenheim

0,51 €

bei Kreisstraßen

0,48 €

bei Landesstraßen

0,36 €

Entgelte Wasserversorgung

Die Entgelte der Wasserversorgung werden für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1.

Gebühren für Frischwasser

pro m³

2,77 €

2.

Wiederkehrender Beitrag

für die Vorhaltung eines

Wasseranschlusses bzw. einer

Anschlussmöglichkeit

bei einem Wasserzähler

der Nenngröße bis zu

. 5 cbm monatlich

8,15 €

15 cbm monatlich

16,30 €

20 cbm monatlich

32,59 €

über 20 cbm monatlich

81,48 €

3.

Einmaliger Beitrag für

die erstmalige Herstellung

je Berechnungseinheit

5,25 €

Dies gilt nur für Grundstücke

oder Grundstücksteile, die nach § 4 Abs. 2

der Entgeltsatzung Wasserversorgung

in der Neufassung vom 10.12.2004

abzurechnen sind. Auf die Entgelte

für die Wasserversorgung wird die gesetzlich

vorgeschriebene Mehrwertsteuer berechnet.

§ 2

Übrige Bestimmungen

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2022/2023 bleiben unverändert.

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland

Grünstadt, den 03.04.2023
Frank Rüttger
Bürgermeister

Hinweis:

Die 1. Nachtragshaussatzung für das Jahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 17.04.2023 bis 28.04.2023 bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus und kann in der Zeit von Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen werden

Darüber hinaus ist die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Jahr 2023 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Leiningerland, https://www.vg-l.de/haushalt/ einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist

(§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland

Grünstadt, den 03.04.2023
Frank Rüttger
Bürgermeister