Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Gebühren und Beiträge der Verbandsgemeindewerke
| 1. | Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die Verbandsgemeindeeinrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinde Grünstadt-Land werden in gesonderten Satzungen festgelegt. |
| 2. | Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die Verbandsgemeindeeinrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim werden wie folgt festgelegt: |
Entgelte Abwasserbeseitigung
Die Entgelte der Abwasserbeseitigungseinrichtungen werden für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Gebühren Schmutzwasser (einschl. Abwasserabgabe) | pro m³ | 2,99 € |
| 2. | Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser mit | ||
| Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche | pro m² | 0,35 € | |
| 3. | Benutzungsgebühr für Niederschlagswasser je m³ | ||
| angeschlossene Fläche | pro m² | 0,67 € | |
| 4. | Einmaliger Beitrag Schmutzwasser für erstmalige | ||
| Herstellung | je Berechnungs-einheit | 6,09 € | |
| Dies gilt nur für Grundstücke und Grundstücksteile, die nach § 4 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der Neufassung vom 10.12.2004 abzurechnen sind. | |||
| 5. | Einmaliger Beitrag Niederschlagswasser für die erstmalige | ||
| Herstellung | je Berechnungs-einheit | 6,75 € | |
| Dies gilt nur für Grundstücke und Grundstücksteile, die nach § 4 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der Neufassung vom 10.12.2004 abzurechnen sind. | |||
| 6. | Kostenersatz für laufende Aufwendungen der Straßenentwässerung je m² zu entwässernde Straßenfläche bei Gemeindestraßen: | ||
| Altleiningen | 0,83 € | ||
| Carlsberg | 0,56 € | ||
| Hettenleidelheim | 0,36 € | ||
| Tiefenthal | 0,95 € | ||
| Wattenheim | 0,51 € | ||
| bei Kreisstraßen | 0,48 € | ||
| bei Landesstraßen | 0,36 € | ||
Entgelte Wasserversorgung
Die Entgelte der Wasserversorgung werden für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Gebühren für Frischwasser | pro m³ | 2,77 € |
| 2. | Wiederkehrender Beitrag für die Vorhaltung eines Wasseranschlusses bzw. einer Anschlussmöglichkeit bei einem Wasserzähler der Nenngröße bis zu | ||
| . 5 cbm monatlich | 8,15 € | ||
| 15 cbm monatlich | 16,30 € | ||
| 20 cbm monatlich | 32,59 € | ||
| über 20 cbm monatlich | 81,48 € | ||
| 3. | Einmaliger Beitrag für die erstmalige Herstellung | ||
| je Berechnungseinheit | 5,25 € | ||
| Dies gilt nur für Grundstücke oder Grundstücksteile, die nach § 4 Abs. 2 der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der Neufassung vom 10.12.2004 abzurechnen sind. Auf die Entgelte für die Wasserversorgung wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer berechnet. |
§ 2
Übrige Bestimmungen
Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung 2022/2023 bleiben unverändert.
Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Hinweis:
Die 1. Nachtragshaussatzung für das Jahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 17.04.2023 bis 28.04.2023 bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus und kann in der Zeit von Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen werden
Darüber hinaus ist die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Jahr 2023 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Leiningerland, https://www.vg-l.de/haushalt/ einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist
(§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).
Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland