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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 15/2023
Der Bürgermeister informiert
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Neukalkulation der Werksgebühren für 2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 die neuen Gebührensätze für Wasser und Abwasser für das Jahr 2023 beschlossen.

Die Entscheidung wurde sehr umfassend und transparent vorbereitet und die Neukalkulation nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz sowie der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz erarbeitet.

Die Entscheidung haben wir uns im Werkausschuss und im VG-Rat nicht leicht gemacht. Allen politischen Vertreterinnen und Vertretern ist mehr als bewusst, dass ein weiterer Preisanstieg - nun auch im Wasser- und Abwasserbereich - zur Unzeit kommt. Letztendlich sind wir aber gehalten, unseren Ver- und Entsorgungsauftrag wirtschaftlich umzusetzen und die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unserer VG Werke sicherzustellen.

Auch uns als energieintensiver Betrieb treffen die allgemeinen Preissteigerungen der Energieversorgung (Strom und Gas), die Inflation, die Teuerungsraten in der Beschaffung sowie im Bauunterhalt und bei Investitionen. Auch die anstehende Tariferhöhung im öffentlichen Dienst schlägt sich in den Kosten nieder. Daneben haben wir aufgrund des Alters der Anlagen und Einrichtungen erhöhten Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf.

Basis der Neukalkulation bildet der Durchschnitt der entgeltfähigen Jahreskosten der Jahre 2020 bis 2025. Dieser liegt niedriger als die im Wirtschaftsplan 2023 und den Folgejahren angesetzten Jahresbeträge.

Im Ergebnis sind damit mindestens folgende Durchschnittsjahresbeträge anzusetzen:

Abrechnungsgebiet

Wasserversorgung

Abwasserentsorgung

VG Grünstadt-Land

2,35 Mio. €

3,78 Mio. €

VG Hettenleidelheim

1,93 Mio. €

2,30 Mio. €

Diese Kosten sind auf die zu erwartenden Wasserverbräuche und damit Abwassermengen sowie Grundgebühren für die vorhandenen Einrichtungen und Anlagen zu verteilen. Diese wurden für 2023 wie folgt angesetzt:

Abrechnungsgebiet

Frischwassermenge

Abwassermenge

VG Grünstadt-Land

1,13 Mio. Kubikmeter

0,87 Mio. Kubikmeter

VG Hettenleidelheim

0,52 Mio. Kubikmeter

0,40 Mio. Kubikmeter

Bei der abschließenden Beschlussfassung im VG-Rat wurden folgende Grundsatzentscheidungen getroffen.

Einstimmig wurde beschlossen:

1) Unter Berücksichtigung der allg. Verteuerungen wird in 2023 auf die Erwirtschaftung des sog. Mindestgewinns verzichtet.

Erläuterung: Dieser wäre betriebswirtschaftlich grundsätzlich anzustreben und würde 1,6 % des jeweiligen Anlagevermögens betragen. Dies wären zusätzlich folgende umzulegende Kosten:

Abrechnungsgebiet

Wasserversorgung

Abwasserentsorgung

VG Grünstadt-Land

0,55 Mio. €

0,35 Mio. €

VG Hettenleidelheim

0,44 Mio. €

0,25 Mio. €

2) Die prozentuale Aufteilung der Kosten auf Wasserzähler zu Wasserbezug in Kubikmeter beträgt 25:75, die Grundgebühr zur Schmutzwassermenge im Abrechnungsgebiet Grünstadt-Land beträgt 25:75, für das Abrechnungsgebiet Hettenleidelheim werden alle Kosten im Abwasserbereich auf die Schmutzwassermenge in Bezug auf die Niederschlagswasserberechnung auf 50 % wiederkehrende Beiträge und 50 % Benutzungsgebühr verteilt.

3) Mit der Vereinheitlichung der Satzungen in 2023 werden auch die Kalkulationen für die Straßenoberflächenentwässerung, Sonderabnehmer und die Weinbauzusatzgebühr für 2024 neu berechnet.

Mehrheitlich wurde beschlossen:

4) Festlegung des Vorwegabzugs bei der Berechnung der Schmutzwassermenge auf einheitlich 5 %.

Erläuterung: Damit werden von der in den Haushalten und Betrieben etc. verbrauchten bzw. bezogenen Frischwassermenge nur 95 % als Schmutzwasser pauschal angesetzt. Sind Gartenwasserzähler installiert, die einen höheren Verbrauch angeben, wird dieser höhere, tatsächliche Wert angesetzt. Insofern gilt an dieser Stelle die Empfehlung, dies für Ihre konkreten Verbräuche einzuschätzen. Bei Bedarf stehen Ihnen die Mitarbeitenden der VG-Werke gerne zur Beratung zur Verfügung.

Im Ergebnis ergibt sich damit folgende Gegenüberstellung der bisherigen zu den neuen Gebühren (grün hinterlegt), differenziert in die beiden Abrechnungsgebiete:

Anhand der o. g. Werte (Ver- und Entsorgungsbereich Grünstadt-Land oder Hettenleidelheim) können Sie sehr leicht die Auswirkungen auf Ihren Haushalt anhand der letzten Verbrauchsabrechnung überprüfen und einschätzen.

Exemplarisch nachstehend ein Berechnungsbeispiel für einen Muster-2-Personen-Haushalt in der VG, für den unterstellt wird, dass jede Person im Jahr 35 m³ Wasser verbraucht und es sich um ein Wohn-Grundstück mit 650 m² handelt, davon 240 m² bebaut.

Abrechnungs-gebiet

Bisherige Jahres-kosten Wasser und Abwasser

Neue Jahres-

kosten Wasser und Abwasser 2023

Differenz Mehrkosten

VG Grünstadt-Land

Summe

163,88 € (Wasser)

308,04 € (Abwasser)

471,92 €

182,40 €

428,45 €

610,85 €

18,52 € (11,3 %)

120,41 € (39,09 %)

138,93 € (29,43 %)

VG Hettenleidelheim

Summe

286,46 € (Wasser)

420,41 € (Abwasser)

706,87 €

291,70 €

569,63 €

861,33 €

5,24 € (1,83 %)

149,22 € (35,49 %)

154,46 € (21,85 %)

Die VG-Werke werden nun die erforderlichen Satzungen fertigstellen und im Amtsblatt veröffentlichen.

Danach werden die neuen Gebührenbescheide mit den Vorausleistungen für das Jahr 2023 erstellt und Ihnen zugesandt. Darauf hatten wir in den Abrechnungsbescheiden für 2022 bereits hingewiesen.

Für 2024 stehen eine weitergehende Vereinheitlichung der Gebührenmaßstäbe und die einheitliche Fassung der diesbezüglichen Satzungen und damit eine weitere Neukalkulation der Gebühren an.

Nach den Vorgaben des Fusionsgesetzes können die beiden bisherigen Abrechnungsgebiete Grünstadt-Land und Hettenleidelheim bis Ende 2027 beibehalten werden. Dennoch wird geprüft, wie sich eine Zusammenlegung bereits ab 2024 auswirken würde, was dann zu einheitlichen Beträgen für das gesamte VG- Gebiet führen würde.

Hierzu wird nochmals - auch aufgrund einer Nachfrage eines Bürgers in der letzten Ratssitzung - klargestellt, dass eine Annäherung der Gebühren beider Abrechnungsgebiete in der Form, das Kosten eines Gebietes auf das andere in Anteilen umgelegt wird, rechtlich nicht zulässig ist. Damit müssen die Kosten des jeweiligen Gebietes auch ausschließlich auf dieses umgelegt werden oder eben beide Gebiete zu einem zusammengeführt werden.

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer VG-Werke gerne zur Verfügung.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Preisänderungen, dazu dient diese Darlegung im Amtsblatt.

Ihr

Frank Rüttger