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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 15/2025
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Immissionsschutzrechtliches Neugenehmigungsverfahren für 17 Windenergieanlagen

auf den Gemarkungen Dirmstein und Obersülzen

Information der Verbandsgemeinde über die öffentliche Bekanntmachung zum Antrag auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von 17 Windenergieanlagen auf den Gemarkungen Dirmstein und Obersülzen der Struktur und Genehmigungsdirektion

Die Firma BayWa r.e. Wind GmbH, Arabellastraße 4, 81925 München, hat am 25.04.2024 bei der SGD Süd die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 17 Windenergieanlagen gem. § 4 BImSchG beantragt.

Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße.

Die Auslegung des Antrags und der Unterlagen einschließlich der entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, erfolgt gem. § 10 Abs. 3 S. 2 BImSchG i.V.m. § 9 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 S. 1-2 und S. 8 der 9. BImSchV

in der Zeit vom 08.04.2025 bis einschließlich 07.05.2025

in der Verbandsgemeindeverwaltung, Industriestraße 11, in 67269 Grünstadt, 1. OG, Fachbereich 2, Zimmer 116, während der allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis dienstags 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr, mittwochs von 08:30 – 12:00 Uhr, donnerstags 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr, freitags von 08:30 - 12:00 Uhr).

Zusätzlich können die genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum gem. § 10 Abs. 3 S. 3 BImSchG i.V.m. § 10 Abs. 1 S. 3 der 9. BImSchV auch im Internet unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: https://ldi-safe.rlp.de/s/xqXDaTHHNkSAcfH

Nach § 10 Abs. 3 S. 8 BImSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 2 der 9. BImSchV können Einwendungen gegen das Vorhaben ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, demnach also vom

08.04.2025 bis einschließlich 10.06.2025

schriftlich bei der SGD Süd und der o.g. Auslegungsstelle sowie elektronisch (Windenergie@sgdsued.rlp.de) erhoben werden. Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist eingegangen sind (§14 Abs. 2 der 9. BImSchV).

gez. Frank Rüttger
(Bürgermeister Verbandsgemeinde Leiningerland)
Jens Schlüter
(Bürgermeister Ortsgemeinde Dirmstein)
Michael Schütz
(Bürgermeister Ortsgemeinde Obersülzen)