öffentliche Sitzung:
Einwohnerfragestunde
Ein Bürger aus Altleiningen fragt nach den Wasserpreisen im Gebiet der damaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim und erinnert an eine Aussage, dass nach der Fusion mit der VG Grünstadt-Land die Wasserpreise angeglichen werden sollen.
Bgm. Rüttger verweist auf die Beratung im folgenden Tagesordnungspunkt 2.
Neue Gebühren- und Beitragskalkulation (laufende Entgelte 2023) für den Eigenbetrieb "Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung" der Verbandsgemeinde Leiningerlandhier: Vorstellung und Beschlussfassung
Die zu beratende neue Gebühren- und Beitragskalkulation wurde mit fachlicher Beratung und Empfehlung durch den Gemeinde- und Städtebund ausgearbeitet.
Bgm. Rüttger erinnert, dass vor der Fusion der VG Hettenleidelheim und Grünstadt-Land zwei verschiedene Gebührenmodelle und -kalkulationen bestanden. Das Fusionsgesetz erlaubt, diese für die Dauer von zehn Jahren weiterzuführen, verlangt dann aber eine grundsätzlich eine Zusammenlegung. Rechtlich nicht zulässig wäre, Jahr um Jahr die eine VG-Seite abzusenken und die andere zu erhöhen, also eine Verschiebung von Kosten in das andere Abrechnungsgebiet. Seit der Fusion hatte die VG Leiningerland bislang keine Gebührenerhöhung. Nun ist es beabsichtigt, die bisherigen Satzungen inhaltlich zusammen zu führen, dann für 2024 neu zu kalkulieren und letztlich in Zusammenarbeit mit dem Gemeinde- und Städtebund sowie der Kommunalberatung zusammen zu legen. Erste Satzungsentwürfe für die Zeit ab 01.01.2024 werden dem Werkausschuss für seine Sitzung am 04.05.2023 vorgelegt.
Für die im Jahr 2023 anstehende Anpassung der Gebühren hat die Verwaltung in der Beschlussvorlage eine Vielzahl von Berechnungsmöglichkeiten vorgelegt. Aufgabe des Rates ist es jetzt, sich auf eine Variante zu verständigen.
Bgm. Rüttger fasst zusammen, dass gemeinsamer Konsens im VG Rat ist, die Neufestsetzung der Wasser- und Abwassergebühren
| 1. | ohne Mindestgewinn vorzunehmen |
und
| 2. | die Variante B zu wählen mit Ausnahme der Abwasserbeseitigung Hettenleidelheim, die nur Variante A vorsieht. |
Dies wird vom VG Rat einstimmig beschlossen.
Uneinigkeit herrscht hingegen hinsichtlich der Höhe des vorzunehmenden Vorwegabzugs bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge. Hierbei sind zum einen 10 % und zum anderen 5 % vorgeschlagen.
Der Vorsitzende führt dazu aus, dass bezogen auf das Abrechnungsgebiet der Unterschiedsbetrag bzw. die Einsparung pro Jahr bei einem 4-Personenhaushalt bei 0,35 € liegt (539,51 € zu 539,16 €), bei einem 2-Personen-Haushalt bei 0,17 € liegt (428,45 € zu 428,28 €) und beim Single-Haushalt bei 0,09 € (372,93 € zu 372,84 €) liegt.
Dies möchte er den Bürgerinnen und Bürgern nicht als Einsparung verkaufen müssen. Insofern plädiert er für den einheitlichen Vorwegabzug von 5 %.
Die CDU- und FWG Fraktion bleiben beim Antrag auf 5 % Vorwegabzug, die SPD Fraktion bei 10 %.
Da 10 % der weiterführende Vorschlag ist, wird über diesen als erstes abgestimmt. Dies wird mehrheitlich abgelehnt.
Sodann wird der Vorwegabzug in Höhe von 5 % mehrheitlich angenommen.
3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land
Der Verbandsgemeinderat Leiningerland beschließt mehrheitlich die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasser-beseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Grünstadt-Land, in der der Vorwegabzug mit 5 % hinterlegt ist.
Satzung der Verbandsgemeinde Leiningerland über die Festsetzung der Abgabensätze für das Entsorgungsgebiet ehem. Grünstadt-Land der Einrichtung "Abwasserbeseitigung"
Aufgrund der Beschlussfassung unter TOP 2 erhält § 2 der Abgabensätze im Bereich der laufenden Entgelte in der Satzung zur Abwasserbeseitigung folgenden Text:
Schmutzwasserbeseitigung
| Ziffer 1) | 6,35 EUR je Monat |
| Ziffer 2) | 1,67 EUR / m³ |
| Oberflächenentwässerung | |
| Ziffer 1) | 0,25 € EUR / m² |
| Ziffer 2) | 0,38 € EUR / m² |
Der Verbandsgemeinderat Leiningerland beschließt diesbezüglich einstimmig die Satzung der Verbandsgemeinde Leiningerland über die Festsetzung der Abgabensätze für das Entsorgungsgebiet ehem. Grünstadt-Land der Einrichtung „Abwasserbeseitigung“.
Satzung der Verbandsgemeinde Leiningerland über die Festsetzung der Abgabensätze für das Versorgungsgebiet ehem. Grünstadt-Land der Einrichtung "Wasserversorgung"
Aufgrund der Festlegungen in TOP 2 erhält § 2 der Satzung über die Festsetzung der Abgabensätze Wasserversorgung folgende Fassung:
a) Monatliche Grundgebühr
Nennleistung des Wasserzählers:
| bis 10 m³ je Stunde | 6,10 EUR |
| bis 20 m³ je Stunde | 9,16 EUR |
| Verbundzähler | 36,63 EUR |
| lichte Weite der Anschlussleitung: | |
| 50 mm | 12,21 EUR |
| 80 mm | 15,26 EUR |
| 100 mm | 18,31 EUR |
c) Mengengebühr
Die Mengengebühr beträgt 1,56/m³ Wassermenge nach dem gemessenen Verbrauch.
Der Verbandsgemeinderat Leiningerland beschließt einstimmig die Satzung der Verbandsgemeinde Leiningerland über die Festsetzung der Abgabensätze für das Versorgungsgebiet ehem. Grünstadt-Land der Einrichtung „Wasserversorgung“ mit den vorgenannten Festlegungen.
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim
Der Verbandsgemeinderat Leiningerland beschließt einstimmig die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungs-einrichtung der Verbandsgemeinde Hettenleidelheim mit den unter TOP 2) festgelegten Gebührensätzen.
Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Verbandsgemeinde Leiningerland für das Jahr 2023
Aufgrund der Festlegungen unter TOP 2 wird § 1 der Nachtragshaushaltssatzung wie folgt ergänzt:
Entgelte Abwasserbeseitigung
| Ziffer 1) | Gebühren Schmutzwasser | 2,99 € pro m³ |
| Ziffer 2) | Wiederkehrender Beitrag usw. | 0,35 € pro m³ |
| Ziffer 3) | Benutzungsgebühr usw. | 0,67 € pro m³ |
| Entgelte Wasserversorgung | ||
| Ziffer 1) | Gebühren für Frischwasser pro m³ | 2,77 € netto / 2,96 € brutto |
| Ziffer 2) | 5 m³ monatlich | 8,15 € |
| 15 m³ monatlich | 16,30 € | |
| 20 m³ monatlich | 32,59 € | |
| über 20 m³ monatlich | 81,48 € | |
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Jahr 2023 wird mit den aufgeführten Festlegungen beschlossen.
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Verbandsgemeinde Leiningerlandhier: Abwägung Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung sowie Beschluss Lärmaktionsplan Stufe III
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig:
| 1. | Nach Beratung und Prüfung die zu den eingegangenen Stellungnahmen im Sachverhalt erläuterten Abwägungsvorschläge gem. Anlage 2. |
| 2. | Den Lärmaktionsplan, Stufe III um die aus der Abwägung resultierenden Änderungen/Hinweisen redaktionell zu ergänzen. |
| 3. | Die Annahme des Lärmaktionsplanes, Stufe III in der Fassung vom 30.11.2021 mit den Ergänzungen vom 13.03.2023 |
| 4. | Die Verbandsgemeindeverwaltung wird gebeten, den Beschluss des Lärmaktionsplanes, Stufe III ortsüblich bekannt zu machen und die Unterlagen im Internet einzustellen. Die vollständigen Unterlagen zum Lärmaktionsplan, Stufe III können nach der Veröffentlichung bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, FB 2 - Natürliche Lebensgrundlage und Bauen, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt eingesehen werden. |
Installation einer stationären Lüftungsanlage in der Grundschule Dirmstein - Elektrotechnische Anlagen;Auftragsvergabe
Der Auftrag für die Elektroinstallation der stationären Lüftungsanlagen in der Grundschule Dirmstein wird zum Angebotspreis in Höhe von 37.340,24 € an die Firma Elektro Blumenthal aus Maxdorf vergeben.
Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation (KIPKI); weiteres Vorgehen
Bgm. Rüttger führt aus, dass die Verwaltung am 21.03.2023 eine Pressemitteilung von Klimaschutzministerin Katrin Eder erhalten hat, wonach das zugrunde liegende Gesetz - entgegen den Ausführungen in der Beschlussvorlage - bereits im Mai verabschiedet werden soll. Anträge seien danach vom 1. Juli 2023 bis Januar 2024 möglich. Es dürfen allerdings keine Maßnahmen angemeldet werden, die schon einmal in einem Haushalt veranschlagt waren, es muss sich also um zusätzliche Maßnahmen handeln.
Er könne sich für die VG z. B. Investitionen zur Erzielung einer gewissen Energieautarkie der beiden Freibäder vorstellen.
Es ergehen folgende
einstimmige Beschlüsse:
| 1) | Beitritt Klimapakt |
| a) | Die Verbandsgemeinde Leiningerland tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. |
| b) | Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste mit mind. fünf Zielen bzw. Maßnahmen zu entwerfen und den Gremien in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen. |
| c) | Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung vorzubereiten und in der vorgegebenen Form ab dem 01. März 2023 an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität abzugeben. |
| 2) | KIPKI Förderung |
Die Aufteilung der Pauschalförderung wird wie folgt beschlossen:
| a) | Der größte Anteil der festgelegten Pauschalförderung verbleibt zunächst in der Hand der Verbandsgemeinde. |
| b) | Für die Unterstützung von Privaten wird ein Anteil der Fördersumme i. H. v. 100.000,00 Euro zur Verfügung gestellt. |
| c) | Der restliche Anteil der Förderung wird unter den Ortsgemeinden aufgeteilt. |
Erweiterung und Funktionsoptimierung Feuerwehr in Carlsberg; Beschluss über die weitere Vorgehensweise und Festlegung der weiterzuverfolgenden Planung
Die Verwaltung erhält Ermächtigung, weitere Planungen zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Carlsberg vorzunehmen.
Grundschule Hettenleidelheim; Information über die vom Kreis durchgeführte Gefahrenverhütungsschau und Beschlussfassung über die durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungsleistungen zur Umsetzung der zwingend notwendigen temporäreren Brandschutzmaßnahmen („Interimslösung“) an dem Schulgebäude der Grundschule Hettenleidelheim an ein fachlich qualifiziertes Büro, entsprechend eines Honorarangebotes, welches an die aktuelle Honorar und Architektenordnung (HOAI) angelehnt ist, zu vergeben.
Die Verwaltung wird im weiteren ermächtigt, die Planungsleistungen zur Umsetzung der baulichen Maßnahmen, die zur dauerhaften Gewährleistung der aktuell geltenden Brandschutzbestimmungen an dem Schulgebäude der Grundschule Hettenleidelheim durchzuführen sind an ein fachlich qualifiziertes Büro, entsprechend eines Honorarangebotes, welches an die aktuelle Honorar und Architektenordnung (HOAI) angelehnt ist, zu vergeben.
Unterrichtung über das Ergebnis der unvermuteten überörtlichen Kassenprüfung bei der Verbandsgemeinde Leiningerland am 10.01.2023
Der Verbandsgemeinderat nimmt vom Prüfungsergebnis Kenntnis.
Jährliche Unterrichtungspflicht über abgeschlossene Verträge
Der Verbandsgemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass im Jahr 2022 Verträge mit einem Gesamtwert von 7.052,80 € mit dem Malerbetrieb von Ratsmitglied Stefan Muth, Obrigheim, abgeschlossen wurden. Ferner wurden Verträge mit Blumen Dennhardt, Ratsmitglied Frank Dennhardt, Altleiningen mit einem Gesamtwert von 875,70 € sowie mit Autohaus Roth, Geschäftsführer Ratsmitglied Edwin Gaub, mit einem Gesamtwert von 12.418,00 € geschlossen.
Beschluss über die Einführung und die dauerhafte Besetzung eines Energiemanagements in der Verbandsgemeindeverwaltung
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Einführung und den Aufbau eines kommunalen Energiemanagements sowie den beabsichtigten dauerhaften Betrieb eines Energiemanagementsystems. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dieser Ergänzung, den entsprechenden Förderantrag zu stellen.