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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 16/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Festsetzung der Einmalbeiträge für die Betriebszweige „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ des Eigenbetriebes Verbandsgemeindewerke Leiningerland

Die Verbandsgemeinde Leiningerland setzen zum 1. Januar 2024 die Einmalbeiträge für die Betriebszweige „Wasserversorgung“ und „Abwasserbeseitigung“ neu fest, um die hohe Qualität und Sicherheit der Trinkwasserversorgung und Anforderungen der Abwasserbeseitigung langfristig sicherstellen zu können.

Die Festsetzung der Abgabensätze erfolgt durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Leiningerland, ohne dass es einer Festsetzung mittels Satzung (Abgabensatzung) bedarf (§ 1 Abs. 3 Entgeltsatzung Wasserversorgung und § 1 Abs. 4 Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung).

Der Verbandsgemeinderat Leiningerland hat in seiner Sitzung vom 21.03.2024 die Abgabensätze der Einmalbeiträge ab dem Jahr 2024 einstimmig beschlossen.

Es werden die nachfolgenden Abgabenhöhen rückwirkend ab dem 01.01.2024 festgesetzt:

A) Wasserversorgung – Gebiet “Leiningerland“

Der Beitragssatz für die einmaligen Beiträge für die auf die Wasserversorgung entfallenden Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung wird wie folgt festgesetzt:

Brunnen / WW / Speicher

4,54 €/m²

Druckerhöhung / Transportleitung

1,27 €/m²

Ortsnetze & Grundstücke

3,72 €/m²

Hausanschlüsse

1,42 €/m²

B) Abwasserbeseitigung – Gebiet “Leiningerland“

Schmutzwasserbeseitigung:

Der Beitragssatz für die einmaligen Beiträge für die auf das Schmutzwasserbeseitigung entfallenden Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung wird wie folgt festgesetzt:

übrige Anlagen

2,21 €/m²

Leitungsnetz & Hausanschlüsse

7,64 €/m²

Niederschlagswasserbeseitigung:

Der Beitragssatz für die einmaligen Beiträge für die auf das Niederschlagswasserbeseitigung entfallenden Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung wird wie folgt festgesetzt:

übrige Anlagen

5,62 €/m²

Leitungsnetz & Hausanschlüsse

18,93 €/m²