Bei der Verbandsgemeinde Leiningerland im Landkreis Bad Dürkheim ist zum 11.01.2026 die Stelle eines
zu besetzen.
Die Verbandsgemeinde Leiningerland besteht aus den Ortsgemeinden Altleiningen, Battenberg (Pfalz), Bissersheim, Bockenheim a. d. W., Carlsberg, Dirmstein, Ebertsheim, Gerolsheim, Großkarlbach, Hettenleidelheim, Kindenheim, Kirchheim a. d. W., Kleinkarlbach, Laumersheim, Mertesheim, Neuleiningen, Obersülzen, Obrigheim (Pfalz), Quirnheim, Tiefenthal und Wattenheim und hat knapp 32.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Der Hauptsitz der Verwaltung befindet sich in Grünstadt; eine weitere Verwaltungsstelle in Hettenleidelheim.
Der Bürgermeister (m/w/d) wird am Sonntag, 15. Juni 2025, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Leiningerland für die Dauer von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl kein Bewerber (m/w/d) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am Sonntag, 29. Juni 2025, eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern (m/w/d) statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
| Wählbar zum Bürgermeister (m/w/d) ist, wer | |
| • | Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, |
| • | am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, |
| • | nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes für Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist sowie |
| • | die Gewähr dafür bietet, dass man jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. |
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die gewählte Person wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B 4/B 5 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 4 eingestuft. Eine Höherstufung in Besoldungsgruppe B 5 ist frühestens nach zwei Amtsjahren möglich. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerber (m/w/d) an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerber (m/w/d) nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Die Frist zur Abgabe von formalen Wahlvorschlägen mit sämtlichen Anlagen endet gemäß § 16 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz am 28. April 2025, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (7. April 2025) öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann das Einvernehmen erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt. Das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 25. April 2025 (keine Ausschlussfrist) über unser Online-Formular www.vg-l.de/job zu
oder alternativ an folgende Anschrift:
Verbandsgemeinde Leiningerland
z. Hd. Herrn Wahlleiter Kay Kronemayer
Industriestraße 11
67269 Grünstadt
Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt.
Bei Rückfragen steht der Büroleiter der Verbandsgemeinde Leiningerland, Herr Jürgen Esser, Tel.: 06359 8001-4581, E-Mail: juergen.esser@vg-l.de, zur Verfügung.