öffentliche Sitzung:
TOP 3: Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar - Teilregionalplan Windenergie
hier: Offenlage und Anhörung § 9 Abs. 3 ROG i. V. m. § 6 Abs. 4 und § 10 Abs. 1 LPlG Rheinland-Pfalz
Stellungnahme der Verbandsgemeinde
Der Rat der Verbandsgemeinde nimmt von den Planungsvorhaben des Verbandes Region Rhein-Neckar Kenntnis und bittet um Berücksichtigung der von den Ortsgemeinden eingegebenen Stellungnahmen. Voraussichtlich werden die Ortsgemeinden Bockenheim, Kindenheim, Dirmstein, Obersülzen, Obrigheim und Wattenheim eine Beschlussvorlage behandeln, welche mit einem Beschluss und möglicherweise einer Stellungnahme einhergehen.
Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF-W) für die örtliche Feuerwehreinheit Gerolsheim
Der Lieferauftrag wird an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH, als wirtschaftlichster Bieter, gemäß Angebot vom 02.02.2026 zu einem Gesamtbetrag von 281.423,10 € (brutto) erteilt.
IKZ-Sonderförderung "Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz"; Bildung eines interkommunalen Kooperationsverbundes zur Vorhaltung von Sicherheitstechnik für Veranstaltungen
| 1. | Der Verbandsgemeinderat beschließt, gemeinsam mit der Stadt Grünstadt und der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) -als zentrale Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin- einen Förderantrag im Rahmen des IKZ-Sonderförderprogramms „Gemeinsam sicher feiern“ des Landes Rheinland-Pfalz zur Anschaffung mobiler Einfahrschutzsysteme zu stellen. |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat beschließt zudem einen Kooperationsverbund mit der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) und der Stadt Grünstadt einzugehen, welcher im Rahmen einer Zweckvereinbarung gemäß § 12 KomZG Rheinland-Pfalz hinsichtlich Beschaffung, Vorhaltung, Einsatz, Wartung und Verwaltung der Einfahrschutzsysteme mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren ausgestaltet wird. |
GS Hettenleidelheim; Sanierung Schulhof
Hier: Auftragsvergabe Planungsleistungen zur Erstellung eines Gestaltungskonzeptes
Das Gremium beschließt:
| a) | die Maßnahme Sanierung des Schulhofes – komplette Neugestaltung im Sinne „Nachhaltiger Schulhof“ und Berücksichtigung einer pädagogischen Konzeption – umzusetzen, auch wenn keine Förderung möglich wäre. |
| b) | eine Förderung der Maßnahme im Förderprogramm „Bundesvermögen“ zu beantragen. |
| c) | die planerischen Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter stufenweise zu erteilen. |
Ergänzungswahl für den Haupt- und Finanzausschuss
Unter Verzicht auf geheime Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO wird das Gremium neu besetzt:
Herr Thomas Dhonau wird ordentliches Ausschussmitglied.
Stellvertretendes Ausschussmitglied bleibt Herr Stephan Schenk.