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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 18/2025
Mitteilungen anderer Behörden und Institutionen
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Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft

Viele Vereine erhalten demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen. Die Finanzämter prüfen in der Regel alle drei Jahre, ob Vereine/Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllt haben.

Hierzu müssen Vereine bei ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung (Vordruck „KSt 1“ mit der „Anlage Gem“) sowie u.a. Kopien ihrer Kassenberichte und Tätigkeits- bzw. Geschäftsberichte abgeben.

Da der Prüfungszeitraum nicht bei allen Vereinen gleichzeitig endet, sind von der Überprüfung nicht alle Vereine betroffen. Viele erhalten aber ein Anschreiben des Finanzamtes, das über die Abgabepflicht der Unterlagen informiert.

Abgabefrist und Möglichkeiten zur Fristverlängerung

Steuerbegünstigte Vereine, die nicht steuerlich beraten sind, müssen ihre Steuererklärung bis 31.07.2025 einreichen. Vereine, denen es nicht möglich ist, diese Frist einzuhalten, können einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Elektronische Abgabe der Steuererklärung

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Hierfür ist eine Registrierung über das Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) erforderlich.

Einen Überblick über die einzelnen Schritte, von der Registrierung in „Mein ELSTER“ bis zur fertigen Körperschaftsteuererklärung, finden Vereine auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern (LfSt) (www.lfst.rlp.de) unter „ELSTER - Klickanleitungen - Mein ELSTER für Vereine“.

Infos zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärungen finden Sie unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/vereine.