Mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2024/2025 können auf Antrag der Eltern gemäß § 58 Schulgesetz Kinder, die vom 01.09.2018 bis 31.12.2018 geboren sind, eingeschult werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.
Die Anmeldung in der Grundschule Laumersheim findet am Mittwoch, 7. Februar 2024 in der Zeit von 10.00 - 11.00 Uhr statt.
Wir bitten um telefonische Anmeldung am Mittwoch, 31. Januar 2024, zwischen 09.00 und 11.00 Uhr.
Mitzubringen sind Geburtsurkunde oder Familienstammbuch, eine Bescheinigung über den Besuch der Kindertagesstätte und ein Impfnachweis über die Masernschutzimpfung (Impfpass).
Eltern, die beabsichtigen, Ihr Kind vorzeitig einschulen zu lassen, bitten wir, das Beratungsangebot der jeweiligen Kindertagesstätte wahrzunehmen. Die endgültige Entscheidung über eine Einschulung trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt des zuständigen Gesundheitsamtes.
Nach § 27 der Grundschulordnung vom Oktober 2008 ist ein Zurücktreten vom laufenden Besuch der ersten Klassenstufe nicht mehr gestattet.
Auf jeden Fall sollte das Kind bei der Anmeldung anwesend sein, damit wir uns einen ersten Eindruck über seinen Entwicklungsstand machen können.
Eltern, die sich bereits entschlossen haben, Ihr Kind nicht anzumelden und dies der Grundschule telefonisch oder schriftlich mitgeteilt haben, müssen nicht erneut vorstellig werden.