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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 20/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Bekanntmachung der Unteren Naturschutzbehörde

Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim beabsichtigt als zuständige Untere Naturschutzbehörde auf Grundlage der §§ 22, 28 und 29 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbindung mit §§ 12 und 13 des Landesnaturschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz (beide Gesetze in der derzeit geltenden Fassung) zwei Naturdenkmale und einen geschützten Landschaftsbestandteil auszuweisen:

1.

in den Gemarkungen Mertesheim und Asselheim das Naturdenkmal: „Hohfels-Pfingstweide- Hochberg“,

2.

in der Gemarkung Neuleiningen das Naturdenkmal „Auf der Steig“ und

3.

in der Gemarkung Ebertsheim den geschützten Landschaftsbestandteil „Ritsch“.

Die Geltungsbereiche der geplanten Rechtsverordnungen sind den beiliegenden Lageplänen zu entnehmen.

Auf Grundlage der Regelungen des „Planungssicherstellungsgesetzes“ vom 20.05.2020 (BGBl. S.1041) können die Entwürfe der Rechtsverordnungen im Zeitraum vom 27.05.2024 bis 27.06.2024 auf der Homepage der Kreisverwaltung Bad Dürkheim (https://www.kreis-bad-duerkheim.de) in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ im Internet eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sein können, hat die Möglichkeit bis zwei Wochen nach Ablauf der oben genannten Frist Anregungen und Einwendungen bei der

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Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Postfach 15 62, 67089 Bad Dürkheim,

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Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt

oder bezüglich des auf Asselheimer Gemarkung befindlichen Teils des gepl. Naturdenkmals „Hohfels-Pfingstweide- Hochberg“ auch bei der

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Stadtverwaltung Grünstadt, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt

schriftlich, auf elektronischem Wege (hans.meyer@kreis-bad-duerkheim.de) oder zur Niederschrift vorzubringen.

Bad Dürkheim, 29.04.2024
Kreisverwaltung Bad Dürkheim:
In Vertretung
Sven Hoffmann
Kreisbeigeordneter