Standesamt und Friedhofsverwaltung
Was leistet die Verbandsgemeinde für
die Bürger? In dieser Artikelserie
informiert die Verbandsgemeinde
Leiningerland jetzt in loser Reihenfolge
über Aufgaben, Leistungen und das
Team, das dahinter steht: In diesem Teil
der Serie geht es um das Standesamt
und die Friedhofsverwaltung der
Das Team des Standesamts der Verbandsgemeinde Leiningerland
Verbandsgemeinde Leiningerland.
(von links): Pauline Hudel, Annette Kaiser, stellvertretende
Fachbereichsleiterin, Nadine Riester, der Erste Beigeordnete Kay
Kronemayer und Anja Maskow-Dinges. Foto: VGL/frei
Das Standesamt:
Das Standesamt ist zentrale Anlaufstelle für sämtliche Angelegenheiten des
Personenstandswesens. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Beurkundung
von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen sowie die Ausstellung von
Personenstandsurkunden und mehrsprachigen Auszügen. Darüber hinaus werden
Ehefähigkeitszeugnisse erstellt, Vaterschaftsanerkennungen aufgenommen,
Namensänderungen bearbeitet und Kirchenaustritte entgegengenommen. Ebenso
erfolgt die Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland sowie die
Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Im Rahmen der
Sachbearbeitung werden Identität, Staatsangehörigkeit, Namensführung und
Personenstand geprüft. Ergänzt wird das Tätigkeitsfeld durch die Korrespondenz mit
Botschaften, Konsulaten und deutschen Auslandsvertretungen sowie durch
allgemeine Auskünfte und Beratungen im nationalen und internationalen
Personenstandsrecht. Zudem werden amtliche und öffentliche Beglaubigungen nach
dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Beurkundungsgesetz vorgenommen.
Die Friedhofsverwaltung:
Die Friedhofsverwaltung umfasst die organisatorische und verwaltungstechnische
Betreuung des Friedhofswesens. Hierzu zählen insbesondere die Verleihung und
Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten, die Führung von Grabregistern
und Grabplänen sowie die Überwachung von Ruhe- und Nutzungsfristen. Die
Friedhofsverwaltung koordiniert Bestattungstermine, erteilt Auskünfte an
Bestattungsunternehmen und berät Angehörige in allen friedhofsbezogenen
Angelegenheiten. Darüber hinaus überwacht sie die Pflege und Unterhaltung der
Grabstätten sowie die Einhaltung der Friedhofssatzungen. Zu den weiteren Aufgaben
gehören die Genehmigung und Prüfung von Grabmalen sowie die Abrechnung der
Bestattungsleistungen.