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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 21/2026
Seite 3
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Was leistet die Verbandsgemeinde für ihre Bürger?

 

Standesamt und Friedhofsverwaltung

Was leistet die Verbandsgemeinde für

die Bürger? In dieser Artikelserie

informiert die Verbandsgemeinde

Leiningerland jetzt in loser Reihenfolge

über Aufgaben, Leistungen und das

Team, das dahinter steht: In diesem Teil

der Serie geht es um das Standesamt

und die Friedhofsverwaltung der

Das Team des Standesamts der Verbandsgemeinde Leiningerland

Verbandsgemeinde Leiningerland.

(von links): Pauline Hudel, Annette Kaiser, stellvertretende

Fachbereichsleiterin, Nadine Riester, der Erste Beigeordnete Kay

Kronemayer und Anja Maskow-Dinges. Foto: VGL/frei

Das Standesamt:

Das Standesamt ist zentrale Anlaufstelle für sämtliche Angelegenheiten des

Personenstandswesens. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Beurkundung

von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen sowie die Ausstellung von

Personenstandsurkunden und mehrsprachigen Auszügen. Darüber hinaus werden

Ehefähigkeitszeugnisse erstellt, Vaterschaftsanerkennungen aufgenommen,

Namensänderungen bearbeitet und Kirchenaustritte entgegengenommen. Ebenso

erfolgt die Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland sowie die

Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Im Rahmen der

Sachbearbeitung werden Identität, Staatsangehörigkeit, Namensführung und

Personenstand geprüft. Ergänzt wird das Tätigkeitsfeld durch die Korrespondenz mit

Botschaften, Konsulaten und deutschen Auslandsvertretungen sowie durch

allgemeine Auskünfte und Beratungen im nationalen und internationalen

Personenstandsrecht. Zudem werden amtliche und öffentliche Beglaubigungen nach

dem Verwaltungsverfahrensgesetz und dem Beurkundungsgesetz vorgenommen.

Die Friedhofsverwaltung:

Die Friedhofsverwaltung umfasst die organisatorische und verwaltungstechnische

Betreuung des Friedhofswesens. Hierzu zählen insbesondere die Verleihung und

Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten, die Führung von Grabregistern

und Grabplänen sowie die Überwachung von Ruhe- und Nutzungsfristen. Die

Friedhofsverwaltung koordiniert Bestattungstermine, erteilt Auskünfte an

Bestattungsunternehmen und berät Angehörige in allen friedhofsbezogenen

Angelegenheiten. Darüber hinaus überwacht sie die Pflege und Unterhaltung der

Grabstätten sowie die Einhaltung der Friedhofssatzungen. Zu den weiteren Aufgaben

gehören die Genehmigung und Prüfung von Grabmalen sowie die Abrechnung der

Bestattungsleistungen.