| 1. | Öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Jahr 2025 gemäß § 97 Abs. 1 GemO |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2025 wurde am 28.05.2025 dem Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Leiningerland zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2025 liegt in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13:30 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. |
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| Bitte vereinbaren Sie, sofern Sie in der Verwaltung persönlich Einsicht nehmen wollen, hierzu möglichst einen Termin mit der zuständigen Haushaltssachbearbeiterin, Frau Walczok, Tel. 06359/8001-4422. |
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| Darüber hinaus kann ab sofort in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan und Anlagen für das Jahr 2025 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ Einsicht genommen werden. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Leiningerland haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland zu richten. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |