Die Gemeinderäte der Ortsgemeinden Carlsberg, Hettenleidelheim, Tiefenthal und Wattenheim haben beschlossen, auch für dieses Jahr Mittel für die Bezuschussung der Jugendarbeit in den Vereinen bereit zu stellen.
Die Zuschüsse werden nach folgenden Kriterien gewährt:
| 1. | Bezuschusst werden eingetragene Vereine (innerhalb der jeweiligen Ortsgemeinden), die Jugendarbeit betreiben. |
| 2. | Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag von 255,00 € zuzüglich 10,00 € je aktivem jugendlichen Mitglied. |
| 3. | Als Jugendliche zählen Personen bis einschließlich des 17. Lebensjahres. |
| 4. | Sind Jugendliche in mehreren Sparten bzw. Abteilungen des Vereins aktiv, werden sie nur einmal berücksichtigt. |
| 5. | Entsprechende Haushaltsmittel wurden in den Haushalt eingestellt. Reichen die geplanten Mittel nicht aus, werden sie abzüglich der Sockelbeträge auf die gemeldeten Jugendlichen verteilt. |
Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.
Sofern Sie einen Zuschuss beantragen wollen, übersenden Sie uns bitte eine Liste mit folgenden Angaben:
- Name, Vorname des Jugendlichen
- Geburtsdatum
- aktiv in der Sparte
- Anschrift
Bitte senden Sie die Liste bis spätestens 30.06.2025 an die VG Leiningerland, Frau Sabine Hoffmann, E-Mail: sabine.hoffmann@vg-l.de