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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 23/2023
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Bericht über die 26. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Leiningerland 11.05.2023 Sitzungssaal (5. OG), Rathaus der Verbandsgemeinde

öffentliche Sitzung:

Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen der Verbandsgemeinde Leiningerland für das Haushaltsjahr 2023

Die VG-Umlage und die Sonderumlage für Schulen wurden angepasst. Die VG-Umlage sinkt von 27,54 % auf 26,86 %. Dafür steigt die Schulumlage von 8,46 % auf 8,64 %. Gegenüber der bisherigen Planung ergeben sich damit Einsparungen der Ortsgemeinden im Bereich der Umlagen von rd. 187.000 €.

Der Nachtrag zeigt auch die ersten Auswirkungen des neuen LFAG. Nach ersten Berechnungen des Landes musste die VG vor einigen Monaten davon ausgehen, rund 1,5 Mio. € Zuweisungen weniger vom Land zu erhalten. Nach weiteren Beratungen beim Land und Änderungen am Gesetz zeichnet sich nach geänderten Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für Stationierungsgemeinden für das Jahr 2023 für die VG ein Saldo ab von minus 83.375 €. Abzuwarten bleibt, wie sich die finanzielle Entwicklung ab 2024 abzeichnet (Stichwort: „Biontech-Effekt“, also u. a. weniger Gewinne eines großen Pharmaunternehmens). Insoweit ist der Nachtrag mit seinen Zahlen nur eine Momentaufnahme. Es gibt Gemeinden, die Gewinner der neuen Gesetzesregelung sind und es gibt Gemeinden, die Erträge einbüßen.

Mit Sorge muss auf die Haushalte der Orte geschaut werden: kaum noch finanzieller Spielraum, höhere Tarifabschlüsse und hohe Energie- und Materialkosten sind besonders dort spürbar und machen einen Haushaltsausgleich schwer. Gerade den aber fordern die Aufsichtsbehörden gegenwärtig vehement ein.

Beschlussempfehlung:

Der HFA ist aufgefordert, den Nachtragshaushalt 2023 dem VG-Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Die SPD gibt bekannt, heute sich der Stimme enthalten zu wollen und sich erst im VG-Rat zu positionieren.

Beschlussfassung über die Jahresrechnungen der Jahre 2021 und 2022 des Hauptschulzweckverbandes Leiningerland und Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Leiningerland als Verantwortlichem für die Restabwicklung des Hauptschulzweckverbandes Leiningerland in Auflösung

Am Halama stellt zunächst die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2021 vor und bittet den Ausschuss um ein Votum, dem VG-Rat den Beschluss der Jahresrechnung zu empfehlen.

Beschluss 1:

Der Jahresabschluss 2021 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:

Ergebnisrechnung:  —  0,00 €

Finanzrechnung:  —  + 39.332,58 €

Bilanz:  —  3.277.772,56 € in Aktiva und Passiva

Im Weiteren stellt AM Halama die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2022 vor und bittet den Ausschuss um ein Votum, dem VG-Rat den Beschluss der Jahresrechnung zu empfehlen (s. Beschluss 1, zweiter Teil des Beschlussvorschlags).

Der Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:

Ergebnisrechnung:  —  0,00 €

Finanzrechnung:  —  + 279.003,84 €

Bilanz:  —  0,00 € in Aktiva und Passiva

Beschluss 2:

Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Leiningerland als Verantwortlichem für die Restabwicklung und ehemaligem Verbandsvorsteher des Hauptschulzweckverbandes Leiningerland in Auflösung, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher und sofern und soweit Beigeordnete den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 2 GemO i. V. m § 7 der Vereinbarung über die Abwicklung des Vermögens und der Verbindlichkeiten des Hauptschulzweckverbandes Entlastung erteilt.

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung;

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Verbandsgemeinde Eisenberg

Bgo. Findt führt aus, dass die VG Eisenberg dem vorliegenden Entwurf einer Zweckvereinbarung bereits zugestimmt hat.

AM Jokisch fehlt es inhaltlich an der Regelung einer Reaktionszeit. Im Falle eines dringenden Bedarfs müsse klar sein, dass diesem innerhalb eines vereinbarten Zeitraums durch Messung auch nachgegangen wird.

Nach allgemeiner Diskussion wird vereinbart, dass der Text der Zweckvereinbarung unangetastet bleiben soll. In einem entsprechenden Begleitschreiben der Verwaltung an die VG Eisenberg soll hingegen die Erwartung zum Ausdruck gebracht werden, dass die VG Eisenberg in dringenden oder akuten Fällen bzw. Anforderungen eine Reaktionszeit zusagt, die drei bis vier Wochen nicht überschreiten sollte.

Insoweit wird dem VG-Rat die Zustimmung empfohlen.

Beschlussempfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der beiliegenden Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Eisenberg und der Verbandsgemeinde Leiningerland zur Übernahme der innerörtlichen Geschwindigkeitskontrollen zuzustimmen.