An alle Hundehalter
Bitte beachten Sie die Fälligkeit der Hundesteuer zum 01. Juli 2024.
Wir weisen darauf hin, dass der letztergangene Hundesteuerbescheid auch für 2024 Gültigkeit besitzt. Die Verbandsgemeindeverwaltung erlässt im Jahr 2024 nur für die Ortsgemeinden Hundesteuerbescheide, in denen sich Änderungen ergeben haben.
Bewahren Sie die Hundesteuerbescheide bitte immer sorgfältig auf, da diese Dauerbescheide sind, sofern kein Änderungsbescheid ergeht.
Bitte achten Sie darauf, die festgesetzten Fälligkeiten fristgerecht einzuhalten. Bei Überweisung geben Sie bitte immer die Bürgernummer und Buchungsnummer an, damit die Verbandsgemeindekasse die Zahlung richtig zuordnen kann. Diese Angaben finden Sie auf dem Bescheid unterhalb Ihrer Adresse. Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates.
Um Ihnen Unannehmlichkeiten wegen verspäteter Zahlung zu ersparen, empfehlen wir die Teilnahme am Lastschriftverfahren, sofern Sie nicht bereits eines erteilt haben. Ein SEPA-Lastschriftmandat wurde dem letzten Hundesteuerbescheid beigefügt.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne Frau Merkel, Tel. 06359 8001-5101, in Vertretung Frau Rüttger, Tel. 06359 8001-5141 sowie Frau Bien, Tel. 06359 8001-5082.