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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 25/2023
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Amtlicher Teil

für das Haushaltsjahr 2023 vom 15.06.2023

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund von § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

Euro

Euro

Euro

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

20.242.960

661.720

20.904.680

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

20.165.260

703.710

20.868.970

E23

der Jahresüberschuss

77.700

- 41.990

35.710

2. im Finanzhaushalt

F23

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen

1.547.860

54.260

1.602.120

F27

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

602.950

2.807.600

3.410.550

F32

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.718.250

8.242.350

11.960.600

F33

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

- 3.115.300

- 5.434.750

- 8.550.050

F40

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

1.567.440

5.380.490

6.947.930

§ 2

Erfolgs- und Vermögensplan der Verbandsgemeindewerke

1. Im Wirtschaftsplan „Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf

6.775.100 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

8.773.873 Euro

Ergebnis

- 1.998.773 Euro,

im Vermögensplan

die Finanzierungsmittel auf

9.888.160 Euro

der Finanzierungsbedarf auf

9.888.160 Euro

Investitionen

7.868.960 Euro

festgesetzt.

2. Im Wirtschaftsplan „Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.805.700 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

5.443.600 Euro

Ergebnis

- 637.900 Euro,

im Vermögensplan

die Finanzierungsmittel auf

4.759.500 Euro

der Finanzierungsbedarf auf

4.759.500 Euro

Investitionen

4.199.000 Euro

Für die Photovoltaikanlage auf den Feuerwehrhäusern

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf

22.000 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

22.000 Euro

Ergebnis

0 Euro

Im Vermögensplan

die Finanzierungsmittel auf

9.700 Euro

der Finanzierungsbedarf auf

9.700 Euro

Investitionen

0 Euro

festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite (Verbandsgemeindehaushalt)

1. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

Euro auf

Euro

verzinste Kredite

von bisher

2.383.380

Euro auf

7.792.810

Euro

zusammen

von bisher

2.383.380

Euro auf

7.792.810

Euro

2. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung bleibt unverändert bei 35.000.000 Euro.

§ 4

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite (Verbandsgemeindewerke)

Für die Eigenbetriebe und die Einrichtungen nach § 85 Abs. 2 GemO, die mit einem Eigenbetrieb verbunden sind oder die nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung verwaltet werden, wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im jeweiligen Wirtschaftsplan festgesetzt.

1. Der Gesamtbetrag der Kredite im Jahr 2023 einschließlich Förderdarlehen wird festgesetzt

auf

8.578.000 Euro

davon entfallen auf den Vermögensplan

a) Abwasserbeseitigung

5.390.000 Euro

b) Wasserversorgung

3.188.000 Euro

2. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung im Jahr 2023 wird festgesetzt auf

a) Abwasserbeseitigung

500.000 Euro

b) Wasserversorgung

600.000 Euro

§ 5

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 Euro auf 3.125.000 Euro.

Die Verpflichtungsermächtigungen werden eingegangen zulasten

des Haushaltsjahres 2024 mit

2.865.000 Euro

des Haushaltsjahres 2025 mit

260.000 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich von bisher 0 Euro auf 980.000 Euro.

§ 6

Allgemeine Verbandsgemeindeumlage

Der Umlagesatz für das Haushaltsjahr 2023 wird gem. § 32 Finanzausgleichsgesetz (LFAG) wie folgt festgesetzt:

1. Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuer A mit

26,86 %

(bisher 27,54 %)

2. Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuer B mit

26,86 %

(bisher 27,54 %)

3. Steuerkraftmesszahlen der Gewerbesteuer mit

26,86 %

(bisher 27,54 %)

4. Steuerkraftmesszahlen der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer mit

26,86 %

(bisher 27,54 %)

5. Ausgleichsleistung nach § 28 LFAG mit

26,86 %

(bisher 27,54 %)

6. Schlüsselzuweisung A mit

26,86 %

(bisher 27,54 %)

7. Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte

26,86 %

§ 7

Sonderumlage für Schulen und Schulturnhallen

Die Verbandsgemeinde erhebt zum Ausgleich des Vorteils, der den Gemeinden durch die Wahrnehmung der Trägerschaft der Verbandsgemeinde bei den Grundschulen und Schulturnhallen entsteht, nach § 26 Abs. 2 FAG eine Sonderumlage. Die Sonderumlage wird von allen Gemeinden im Gebiet der Verbandsgemeinde - mit Ausnahme der Ortsgemeinde Obrigheim, die selbst Träger einer Grundschule ist, - erhoben.

Die Sonderumlage ergibt sich, indem die ungedeckten Aufwendungen der Verbandsgemeinde für alle in ihrer Trägerschaft stehenden Grundschulen und Schulturnhallen ermittelt und nach den Umlagegrundlagen der Gemeinden (ohne Obrigheim) verteilt werden.

Der vorläufige Umlagesatz wird neu festgesetzt auf

8,64 % (bisher 8,46 %)

der Umlagegrundlagen, die der Berechnung der Verbandsgemeindeumlage zugrunde gelegt werden.

§ 8

Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 33.676.289,42 Euro (unter Berücksichtigung des vorläufigen Abschlusses).

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 33.704.709,42 Euro und zum 31.12.2023 33.740.419,42 Euro.

§ 9

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde in drei bereits bestehenden Fällen zugelassen.

Über eine Verlängerung des mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft getretenen TV FlexAZ konnte zwischen den Tarifvertragsparteien in den aktuell abgeschlossenen Tarifverhandlungen keine Einigung erzielt werden.

Aus diesem Grunde können bei der Verbandsgemeinde Leiningerland ab dem Jahr 2023 derzeit keine weiteren Altersteilzeitverträge geschlossen werden.

§ 10

Gebühren und Beiträge der Verbandsgemeindewerke

1. Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die Verbandsgemeindeeinrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinde Grünstadt-Land werden in gesonderten Satzungen festgelegt.

2. Die Sätze der Gebühren und Beiträge für die Verbandsgemeindeeinrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim werden wie folgt festgelegt:

Entgelte Abwasserbeseitigung

Die Entgelte der Abwasserbeseitigungseinrichtungen werden für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Gebühren Schmutzwasser (einschl. Abwasserabgabe)

pro m³

2,99 €

2. Wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser mit

Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche

pro m²

0,35 €

3. Benutzungsgebühr für Niederschlagswasser je m²

angeschlossene Fläche

pro m²

0,67 €

4. Einmaliger Beitrag Schmutzwasser für erstmalige

Herstellung

je Berechnungseinheit

6,09 €

Dies gilt nur für Grundstücke und Grundstücksteile, die nach § 4 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der Neufassung vom 10.12.2004 abzurechnen sind.

5. Einmaliger Beitrag Niederschlagswasser für die erstmalige

Herstellung

je Berechnungseinheit

6,75 €

Dies gilt nur für Grundstücke und Grundstücksteile, die nach § 4 Abs. 2 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung in der Neufassung vom 10.12.2004 abzurechnen sind.

6. Kostenersatz für laufende Aufwendungen der Straßenentwässerung je m² zu entwässernde Straßenfläche bei Gemeindestraßen:

Altleiningen

0,83 €

Carlsberg

0,56 €

Hettenleidelheim

0,36 €

Tiefenthal

0,95 €

Wattenheim

0,51 €

bei Kreisstraßen

0,48 €

bei Landesstraßen

0,36 €

Entgelte Wasserversorgung

Die Entgelte der Wasserversorgung werden für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Gebühren für Frischwasser

pro m³

2,77 €

2. Wiederkehrender Beitrag für die Vorhaltung eines Wasseranschlusses bzw. einer Anschlussmöglichkeit bei einem Wasserzähler der Nenngröße bis zu

5 cbm monatlich

8,15 €

15 cbm monatlich

16,30 €

20 cbm monatlich

32,59 €

über 20 cbm monatlich

81,48 €

3. Einmaliger Beitrag für die erstmalige Herstellung

je Berechnungseinheit

5,25 €

Dies gilt nur für Grundstücke oder Grundstücksteile, die nach § 4 Abs. 2 der Entgeltsatzung Wasserversorgung in der Neufassung vom 10.12.2004 abzurechnen sind.

Auf die Entgelte für die Wasserversorgung wird die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer berechnet.

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Grünstadt, den 23.06.2023
Frank Rüttger
Bürgermeister

Hinweis:

Die 2. Nachtragshaussatzung mit -plan und Anlagen für das Jahr 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 26.06.2023 bis 05.07.2023 bei der Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt, Zimmer 204, öffentlich aus und kann in der Zeit von Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag und Dienstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr eingesehen werden

Darüber hinaus ist die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan und Anlagen für das Jahr 2023 auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland unter dem Link: https://www.vg-l.de/haushalt/ einsehbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist

(§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).

Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Grünstadt, den 23.06.2023
Frank Rüttger
Bürgermeister