Ausgabe 25/2026
Mitteilungen der Kreisverwaltung
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Kreisverwaltung DüW: Schulbuchausleihe weiterführende Schulen
Nächster Artikel: Frühe Hilfen: Sprechstunde für Eltern mit Schreibaby
Taxitarif im Landkreis Bad Dürkheim an wirtschaftliche Situation angepasst
Der Landkreis Bad Dürkheim hat über die Taxitarifordnung, auch Droschkenordnung genannt, den Taxitarif erhöht. Die neue Tarifordnung tritt ab 1. August 2026 in Kraft und gilt in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Bad Dürkheim.
Ab sofort gelten folgende Beförderungsentgelte:
- Grundpreis: 4,80 Euro
- Pro Kilometer: 2,60 Euro
- Wartezeit je Stunde: 38 Euro
- Pro Kilometer/Großraumfahrzeuge ab dem fünften Fahrgast: 3 Euro
- Pro Kilometer/Tarif für Fahrten nachts (22 bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen: 2,80 Euro
Eine Erhöhung der Tarife war von einem Taxiunternehmen im Landkreis beantragt worden.
Der Landkreis legt als zuständige Behörde in der Droschkenordnung die Tarife fest.