Sitzungssaal (5. OG), Rathaus der Verbandsgemeinde
Der Lieferauftrag wird an die Firma Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG aus Mühlau gemäß Angebot vom 24.04.2023 zu einem Gesamtbetrag von 524.388,97 EUR erteilt.
Der Lieferauftrag wird an die Albert Ziegler GmbH aus Giengen gemäß Angebot vom 04.04.2023 zu einem Gesamtbetrag von 454.799,72 EUR erteilt.
Bgo. Findt führt aus, dass die VG Eisenberg dem vorliegenden Entwurf einer Zweckvereinbarung bereits zugestimmt hat.
Er teilt mit, dass aufgrund einer Empfehlung aus den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss in einem Schreiben der Verwaltung an die VG Eisenberg die Erwartung zum Ausdruck gebracht werden wird, dass die VG Eisenberg in dringenden oder akuten Fällen bzw. Anforderungen eine Reaktionszeit zusagt, die drei bis vier Wochen nicht überschreiten sollte.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der beiliegenden Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Eisenberg und der Verbandsgemeinde Leiningerland zur Übernahme der innerörtlichen Geschwindigkeitskontrollen zuzustimmen.
Bgm. Rüttger sieht die VG hinsichtlich der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung grundsätzlich gut aufgestellt. Probleme sieht er hingegen in der Praxis für die Betreuung in künftigen Ferienzeiten. Sobald Ergebnisse aus der vor kurzem veröffentlichten Elternbefragung in Kirchheim vorliegen, werden die Gremien informiert.
Der Verbandsgemeinderat wählt Herrn Werner Hirth, Obrigheim, zum weiteren Sicherheitsberater ins Ehrenamt. Er erhält von Bgm. Rüttger eine Bestellungsurkunde und ein Weinpräsent.
Die Bestellung einer Schiedsperson wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung in seiner Sitzung am 29.06.2023 übertragen.
Bgm. Rüttger erläutert den vorgelegten Nachtragshaushalt. Die VG-Umlage sinkt von 27,54 % auf 26,86 %. Dafür steigt die Schulumlage von 8,46 % auf 8,64 %, was für die Orte unter dem Strich eine Entlastung von 0,5 % bzw. Einsparungen von rd. 187.000 € ausmacht.
Der Nachtrag zeigt auch die ersten Auswirkungen des neuen LFAG. Nach ersten Berechnungen des Landes musste die VG vor einigen Monaten davon ausgehen, rund 1,5 Mio. € Zuweisungen weniger vom Land zu erhalten. Nach weiteren Beratungen beim Land und Änderungen am Gesetz zeichnet sich nach geänderten Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für Stationierungsgemeinden für das Jahr 2023 für die VG ein Saldo ab von minus 83.375 €. Abzuwarten bleibt, wie sich die finanzielle Entwicklung ab 2024 abzeichnet (Stichwort: „Biontech-Effekt“, also u. a. weniger Gewinne eines großen Pharmaunternehmens). Insoweit ist der Nachtrag mit seinen Zahlen nur eine Momentaufnahme.
Auch wenn die VG durch die Gesetzesregelung mit einem blauen Auge wegkommt, so sieht er die Ortsgemeinden als die Verlierer des LFAG, die künftig kaum noch einen Haushaltsausgleich erreichen werden, den aber fordern die Aufsichtsbehörden vehement ein.
Die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird in der vorgelegten Form beschlossen.
Ratsmitglied Halama stellt zunächst die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2021 vor und bittet den VG-Rat, die Jahresrechnung zu beschließen (s. Beschluss 1, erster Teil des Beschlussvorschlags).
Der Jahresabschluss 2021 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:
| Ergebnisrechnung: | 0,00 € |
|
| Finanzrechnung: | + 39.332,58 € |
|
| Bilanz: | 3.277.772,56 € | in Aktiva und Passiva |
Im Weiteren stellt RM Halama die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2022 vor und bittet den VG-Rat, auch diese Jahresrechnung zu beschließen (s. Beschluss 1, zweiter Teil des Beschlussvorschlags).
Der Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:
| Ergebnisrechnung: | 0,00 € |
|
| Finanzrechnung: | + 279.003,84 € |
|
| Bilanz: | 0,00 € | in Aktiva und Passiva |
Letztlich bittet RM Halama den VG-Rat, die Entlastung des Bürgermeisters der VG als ehemaligem Verbandsvorsteher, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher und den Beigeordneten der VG zu beschließen (s. Beschluss 2 des Beschlussvorschlags).
Dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Leiningerland als Verantwortlichem für die Restabwicklung und ehemaligem Verbandsvorsteher des Hauptschulzweckverbandes Leiningerland in Auflösung, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher und sofern und soweit Beigeordnete den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 2 GemO i. V. m § 7 der Vereinbarung über die Abwicklung des Vermögens und der Verbindlichkeiten des Hauptschulzweckverbandes Entlastung erteilt.
Allgemeine Wasserversorgungssatzung
Entgeltsatzung Wasserversorgung
Allgemeine Entwässerungssatzung
Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung
Der Verbandsgemeinderat beschließt die nachfolgenden Satzungen in der vorgelegten Form und Fassung:
| a) | Satzung über die Versorgung der Grundstücke mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - der Verbandsgemeinde Leiningerland, |
| b) | Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung - Entgeltsatzung Wasserversorgung - der Verbandsgemeinde Leiningerland, |
| c) | Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - der Verbandsgemeinde Leiningerland, |
| d) | Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - der Verbandsgemeinde Leiningerland. |
Der Auftrag für die geschlossene Kanalsanierung in Laumersheim wird an die Firma Erles Umweltservice GmbH aus Meckesheim zum Angebotspreis in Höhe von 531.000,61 € / brutto vergeben.
hier: Zustimmung zur Änderung/Ergänzung der Aufgaben des Zweckverbandes
Den Änderungen der Verbandsordnung des Zweckverbandes für Gewässerunterhaltung im Eisbachgebiet wird zugestimmt.
hier: 2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein- Neckar, Kapitel 1.4 "Wohnbauflächen" und 1.5 "Gewerbliche Bauflächen
Die Mitglieder des Verbandgemeinderates nehmen die Beschlussvorlage zur Kenntnis.
hier: Sachstand
Der in der Beschlussvorlage erwähnte Bescheid zur vereinfachten raumordnerischen Prüfung der SGD Süd ist am 22. Mai 2023 bei der Verwaltung eingegangen. Dieser wird nun eingearbeitet und den Gremien zur Kenntnis gegeben.