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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 27/2024
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Bericht über die 18. Sitzung des Bau-, Energie- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde Leiningerland vom 18.04.2024

öffentliche Sitzung:

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar - Teilregionalplan Freiflächen-Photovoltaikhier: Offenlage und Anhörung § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 6 Abs., 3, 4 und § 10 Abs. 1 LPlG Rheinland-Pfalz

Der Bau-, Energie und Umweltausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, dem Verband Region Rhein-Neckar im Rahmen der Offenlage nachfolgendes mitzuteilen:

Die Vorbehaltsflächen in der Verbandsgemeinde Leiningerland sollen, aufgrund der vorliegenden Standortkonzeption für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Verbands-gemeinde Leiningerland und dem hierzu vorliegenden Raumordnerischen Entscheid, auch im weiteren Aufstellungsprozess des Teilregionalplanes als Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Freiflächen-PV-Anlagen beibehalten werden.

Weiterhin wird der Verband Region Rhein-Neckar gebeten, die gewerblichen Bauflächen aus dem Vorbehaltsgebiet DÜWVBG007-PV herauszunehmen.

Einheitlicher Regionalplan Rhein-Neckar - Teilregionalplan Windenergiehier: Offenlage und Anhörung § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 6 Abs., 3, 4 und § 10 Abs. 1 LPlG Rheinland-Pfalz

Der Bau-, Energie- und Umweltausschuss nimmt von der Planung der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar Kenntnis.

Bebauungsplanentwurf "Weisenheimer Straße " (Neubau Schule und Vereinsheimhier: Kostenübernahme Bebauungsplanung

Dem Verbandsgemeinderat wird empfohlen, der Übernahme der Planungskosten für die Erstellung des Bebauungsplanes „Weisenheimer Straße“ (Neubau Schule und Vereinsheim) zuzustimmen.

Neubau Grundschule Kirchheim-Kleinkarlbach; aktueller Sachstand

Auf die Frage, wann die Schule fertig gestellt werden könnte, führt Bgm. Rüttger aus, wenn das Baurecht mit dem Bebauungsplan konform ist, kann die EU-weite Ausschreibung erfolgen. Geplant ist, ein Büro mit ausreichend Erfahrung und Kapazitäten zu beauftragen. Dies könnte eventuell gegen Ende des nächsten Jahres der Fall sein. Bgm. Rüttger weist darauf hin, dass die Fertigstellung des Projektes auch mit dem Neubau des Vereinsheimes und einer etwaigen Übergangslösung für die Zeit der Bautätigkeiten zusammenhängt. Als groben Ausgangspunkt geht die Verwaltung aktuell von einer möglichen Baufertigstellung in den Jahren 2030 / 2031 aus.

Sanierung Grundschule Hettenleidelheim; Sachstandsinformation und Auftragsvergabe weiterer Planungsarbeiten

Das Gremium nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt einstimmig, den Planungsauftrag an das Büro IBS, Bad Dürkheim, zur Angebotsbruttosumme in Höhe von 11.656,15 € zu erteilen.

Schulsport- und Mehrzweckhalle Dirmstein, Brandschutzmaßnahmen;Vorstellungen der möglichen Varianten inkl. Kostenschätzungen und Beschluss über die weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Abstimmungen zur Klärung der Förderung und Wirtschaftlichkeit vorzunehmen.

Feuerwehrgerätehaus Bockenheim-Kindenheim; Sachstandsinformation

Bgm. Rüttger teilt mit, dass das Feuerwehrgerätehaus in Bockenheim derzeit über vier Stellplätze für Einsatzfahrzeuge verfügt. Die ADD Trier erachtet am Standort Bockenheim drei Stellplätze für Einsatzfahrzeuge und die damit verbundene Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses als ausreichend. Die ADD Trier hat eine Erweiterung des Gerätehauses nicht versagt, eine Förderung hierfür konnte jedoch nicht in Aussicht gestellt werden.

Feuerwehrgerätehaus Carlsberg; Sachstandsinformation

Das Feuerwehrgerätehaus in Carlsberg verfügt derzeit über vier Stellplätze für Einsatzfahrzeuge. Die ADD Trier erachtet am Standort Carlsberg drei Stellplätze für Einsatzfahrzeuge und die damit verbundene Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses als ausreichend. Eine Erweiterung wird daher nicht durch die ADD Trier gefördert, eine Sanierung des Bestandes ist jedoch möglich.

Radweg Leiningertal; Grundsatzbeschluss

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Stadt Grünstadt entscheiden muss, ob eine Teilstrecke in Sausenheim Teil der Maßnahme wird. Mit einer Förderung ist nicht zu rechnen, da bereits alternative befestigte Wege vorhanden sind.

Sobald die Vorbereitungen für die Auftragsvergabe abgeschlossen sind, soll ein externes Büro, mit Spezialisierung auf europaweite Ausschreibungen, für die Durchführung priorisiert werden.

Im Hinblick auf die gestiegenen Kosten der Maßnahme wird von Seiten eines Ausschussmitgliedes angeregt, einen Bürgerentscheid über das weitere Vorgehen des Radweges zu fassen. Von einem weiteren Ausschussmitglied wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung bei dem von der Bürgerschaft gewählten Gremium verbleiben soll.

Ein Ausschussmitglied meldet sich zu Wort und weist daraufhin, dass die Bürger nun einen Fortschritt im Rahmen des Projekts sehen wollen und regt an, bereits mit einem Teilstück des Radweges (Lückenschluss bei Wattenheim) zu beginnen.

Bgm. Rüttger informiert, dass auch diese Vorgehensweise möglich ist, jedoch ein Beschluss hierfür gefasst werden muss.

Es erfolgt keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt.