Neufassung der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) gem. § 24 GemO und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalen Abgabengesetzes.
Junghof und Neuhof werden in die Abrechnung mit eingebunden. Die vorliegende Satzung wird entsprechend geändert.
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Zuge des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation "KIPKI" - hier Ortsgemeinde Altleiningen
Der Gemeinderat beschließt, die Umrüstung der Lampen mit den Fördermitteln der KIPKI mit Umrüstsätzen des Herstellers Siteco auf LED Technik vorzunehmen. Mit einer Lichtfarbtemperatur von max. 3.000 Kelvin (warm weiß) und einer Nachtabsenkung der Lichtleistung auf 50 % zwischen 22:00 Uhr und 5:30 Uhr. Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Bauantrag mit Befreiungsantrag
Nachgenehmigung einer Garage
Der Gemeinderat stimmt der Abweichung gem. § 69 LBauO i. V. m. § 88 Abs. 7 LBauO zur Höhe der Garage zu.
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Antrag auf Baugenehmigung
Zusammenlegung zweier Doppelhaushälften zum Einfamilienhaus
Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Vollzug des § 94 Abs. 3 GemO; Annahme einer Spende
Die Geldspende i. H. v. 250,00 € für die Altleininger Kerwe wird angenommen.