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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 27/2026
Bockenheim
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Bebauungsplanentwurf „Nördlich des Weiherweges“

Hier: Bekanntmachung der erneuten Offenlage – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bockenheim hat in seiner Sitzung am 19.04.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich des Weiherweges“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst und gleichzeitig beschlossen den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), in der derzeit aktuellen Fassung, aufzustellen. Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan im Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchzuführen.

Entsprechend dem § 13 a Abs. 2 BauGB, wird von der Umweltprüfung (nach § 2 Abs. 4 BauGB), von dem Umweltbericht (nach § 2a BauGB), von der Angabe über Arten umweltbezogener Informationen (nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs.1 BauGB) abgesehen. Weiterhin wird ebenso gemäß § 13 a BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (Scoping) nach § 4 Abs. 1 BauGB, abgesehen.

In der regulären Beteiligungsphase, welche vom 15.05.2023 bis 23.06.2023 stattfand, gingen Stellungnahmen ein, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange notwendig machten. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte am 29.01.2025, die Änderung der Planunterlagen erfolgte am 24.04.2025. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Gelegenheit gegeben sich über der Planung der Ortsgemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.

Durch den Bebauungsplan soll einerseits die planungsrechtliche Absicherung des Bestands erfolgen, gleichzeitig eine geordnete Nachverdichtung auf den teilweise sehr großen Grundstücken ermöglicht, andererseits aber auch eine Wohnbebauung der bislang durch einen landwirtschaftlichen Betrieb genutzten Fläche nördlich des Weiherweges geschaffen werden. Mit der Überplanung der Plangebietsfläche kann so zur Deckung der in Bockenheim anhaltenden bestehenden Nachfrage nach Wohnbauland beigetragen und die geordnete Nachverdichtung sichergestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke FlStNr. 935, 935/3, 936, 937/2, 949, 950, 953, 954, 955, 955/2, 956, 957/2 sowie 957/3 in der Gemarkung Kleinbockenheim. Diese Flurstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ist schwarz umrandet.

Weiherweg

 

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie vorliegende Gutachten (Fachbeitrag Niederschlagswasser, Geotechnischer Bericht, Schalltechnisches Gutachten) und die Abwägung inkl. der eingegangenen Stellungnahmen liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026

über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Ortsgemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.

Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden montags bis dienstags 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr, mittwochs von 8:30 – 12:00 Uhr, donnerstags von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr und freitags von 08:30 - 12:00 Uhr (oder außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Vereinbarung) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Industriestraße 11, in 67269 Grünstadt, 1. OG, Fachbereich 2, Zimmer 117 möglich.

Zusätzlich werden die Unterlagen während des genannten Zeitraumes auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Leiningerland unter http://www.vg-l.de/blp (-> Dokumente zu den Bauleitplanungen -> Bebauungsplan -> Laufende_Verfahren -> Bockenheim – Nördlich des Weiherweges) veröffentlicht.

Der Hinweis auf die Beteiligung und die Unterlagen sind ebenso über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz abrufbar (www.geoportal.rlp.de).

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift, bei der Verbandsgemeinde Leiningerland abgegeben werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per E-Mail an die Adresse bauleitplanung@vg-l.de gesendet werden.

gez. Uli Keidel, Ortsbürgermeister