Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass nach der Gefahrenabwehrverordnung im Bereich der Verbandsgemeinde Leiningerland Hunde auf öffentlichen Straßen innerhalb der bebauten Ortslage nur angeleint ausgeführt werden dürfen.
Auf allen anderen Wegen außerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.