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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 28/2025
Bockenheim
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Bericht über die 11. Sitzung des Gemeinderates Bockenheim a. d. W. vom 22.05.2025

Bockenheim - Brücke am Bergweg- Sachstand

- Beschluss Förderantragsstellung

Der Gemeinderat beschließt für die Brücke am Bergweg:

1. Den Förderantrag erneut zu stellen

2. Das Planungsbüro SIA, nach der Bewilligung der Förderung, mit den LpH 4-9 und der örtlichen Bauüberwachung zu beauftragen. Hierzu wird der Ortsbürgermeister bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Zuge des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation "KIPKI" - hier Ortsgemeinde Bockenheim

Der Gemeinderat beschließt:

1.

Die Umsetzung der Maßnahme unter Beachtung der Förderrichtlinien des KIPKI-Förderprogramms und des Bewilligungsbescheides.

2.

Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung entsprechend der Fachplanung umzusetzen.

3.

Die Lichttemperatur auf 3.000 K festzulegen.

4.

Die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 22.00 bis 5.30 um 50% zu dimmen.

5.

Die Verwaltung, nach Abschluss des Vergabeverfahrens, zu ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Antrag auf BaugenehmigungAnbau eines beheizten Wintergartens auf vorhandener Terrasse

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauvorhaben.

Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Antrag auf BaugenehmigungNachtrag zum Neubau eines Einfamilienhauses

Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 BauGB zum Vorhaben zu nicht zu erteilen.

Mitgliedschaft im "Förderverein Eistalbahn e. V. (Eistal/Zellertal)"

Die Gemeinde Bockenheim bleibt Mitglied im „Förderverein Eistalbahn e. V. (Eistal/Zellertal)“.

Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019 und 2020 der Ortsgemeinde Bockenheim

Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:

Ergebnisrechnung:

+ 387.098,23 €

Finanzrechnung:

+ 683.807,60 €

Bilanz:

19.569.577,96 € in Aktiva und Passiva

Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:

Ergebnisrechnung:

- 165.104,66 €

Finanzrechnung:

+ 75.959,14 €

Bilanz:

19.437.051,70 € in Aktiva und Passiva

Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.