Bockenheim - Brücke am Bergweg- Sachstand
- Beschluss Förderantragsstellung
Der Gemeinderat beschließt für die Brücke am Bergweg:
1. Den Förderantrag erneut zu stellen
2. Das Planungsbüro SIA, nach der Bewilligung der Förderung, mit den LpH 4-9 und der örtlichen Bauüberwachung zu beauftragen. Hierzu wird der Ortsbürgermeister bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Zuge des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation "KIPKI" - hier Ortsgemeinde Bockenheim
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | Die Umsetzung der Maßnahme unter Beachtung der Förderrichtlinien des KIPKI-Förderprogramms und des Bewilligungsbescheides. |
| 2. | Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung entsprechend der Fachplanung umzusetzen. |
| 3. | Die Lichttemperatur auf 3.000 K festzulegen. |
| 4. | Die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 22.00 bis 5.30 um 50% zu dimmen. |
| 5. | Die Verwaltung, nach Abschluss des Vergabeverfahrens, zu ermächtigen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. |
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Antrag auf BaugenehmigungAnbau eines beheizten Wintergartens auf vorhandener Terrasse
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum Bauvorhaben.
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB, Antrag auf BaugenehmigungNachtrag zum Neubau eines Einfamilienhauses
Der Gemeinderat beschließt das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs.1 BauGB zum Vorhaben zu nicht zu erteilen.
Mitgliedschaft im "Förderverein Eistalbahn e. V. (Eistal/Zellertal)"
Die Gemeinde Bockenheim bleibt Mitglied im „Förderverein Eistalbahn e. V. (Eistal/Zellertal)“.
Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2019 und 2020 der Ortsgemeinde Bockenheim
Der Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:
| Ergebnisrechnung: | + 387.098,23 € |
| Finanzrechnung: | + 683.807,60 € |
| Bilanz: | 19.569.577,96 € in Aktiva und Passiva |
Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO wie folgt festgestellt:
| Ergebnisrechnung: | - 165.104,66 € |
| Finanzrechnung: | + 75.959,14 € |
| Bilanz: | 19.437.051,70 € in Aktiva und Passiva |
Gleichzeitig werden sämtliche Anlagen zum Jahresabschluss 2020 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Leiningerland wird gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.