Inzwischen ist weithin bekannt, dass die grauen „Lappen“-Führerscheine sowie auch deren rosafarbene Nachfolger in nächster Zeit umgetauscht werden müssen. Langfristig soll so nur noch der EU-Kartenführerschein im Umlauf sein.
Die Fristen für den Umtausch der Führerscheine richten sich nach dem Geburtsjahrgang des Inhabers.
Erforderliche Unterlagen für die Umschreibung:
Ihr alter Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto, gegebenenfalls ein Sehtest (sofern eine Sehhilfe beim Autofahren benötigt wird, die im alten Führerschein noch nicht mit eingetragen ist). Für die Umschreibung von LKW-Klassen über 7,5 Tonnen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Die Antragsgebühr im Bürgerbüro beträgt 25,30 €
Folgende Umschreibfristen gelten für die „Lappen“-Führerscheine in den Folgejahren:
| Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgeschrieben sein muss: |
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 - 1958 | 19.07.2022 |
| 1959 - 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 - 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Für die ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheine werden die Umtauschfristen nach dem Alter des Dokuments gestaffelt;
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
| 1999 - 2001 | 19. Jan. 2026 |
| 2002 - 2004 | 19. Jan. 2027 |
| 2005 - 2007 | 19. Jan. 2028 |
| 2008 | 19. Jan. 2029 |
| 2009 | 19. Jan. 2030 |
| 2010 | 19. Jan. 2031 |
| 2011 | 19. Jan. 2032 |
| 2012 - 18.1.2013 | 19. Jan. 2033 |
Auf Wunsch des Inhabers können auch Führerscheine von früheren bzw. späteren Geburtsjahrgängen schon jetzt umgeschrieben werden.
Die neuen EU-Kartenführerscheine sind dann jeweils 15 Jahre ab Antragstellung gültig.