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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 29/2022
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Umtausch der „Lappen-Führerscheine“ erforderlich

Inzwischen ist weithin bekannt, dass die grauen „Lappen“-Führerscheine sowie auch deren rosafarbene Nachfolger in nächster Zeit umgetauscht werden müssen. Langfristig soll so nur noch der EU-Kartenführerschein im Umlauf sein.

Die Fristen für den Umtausch der Führerscheine richten sich nach dem Geburtsjahrgang des Inhabers.

Erforderliche Unterlagen für die Umschreibung:

Ihr alter Führerschein, ein aktuelles biometrisches Foto, gegebenenfalls ein Sehtest (sofern eine Sehhilfe beim Autofahren benötigt wird, die im alten Führerschein noch nicht mit eingetragen ist). Für die Umschreibung von LKW-Klassen über 7,5 Tonnen können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Die Antragsgebühr im Bürgerbüro beträgt 25,30 €

Folgende Umschreibfristen gelten für die „Lappen“-Führerscheine in den Folgejahren:

Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgeschrieben sein muss:

Vor 1953

19.01.2033

1953 - 1958

19.07.2022

1959 - 1964

19.01.2023

1965 - 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Für die ab 1999 ausgestellten Kartenführerscheine werden die Umtauschfristen nach dem Alter des Dokuments gestaffelt;

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss

1999 - 2001

19. Jan. 2026

2002 - 2004

19. Jan. 2027

2005 - 2007

19. Jan. 2028

2008

19. Jan. 2029

2009

19. Jan. 2030

2010

19. Jan. 2031

2011

19. Jan. 2032

2012 - 18.1.2013

19. Jan. 2033

Auf Wunsch des Inhabers können auch Führerscheine von früheren bzw. späteren Geburtsjahrgängen schon jetzt umgeschrieben werden.

Die neuen EU-Kartenführerscheine sind dann jeweils 15 Jahre ab Antragstellung gültig.

FB 3 - Bürgerservice
VG Leiningerland