Titel Logo
VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 29/2024
Carlsberg
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplanentwurf „Friedhofstraße/Seckenhäuserstraße Änderung I“; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Carlsberg hat in seiner Sitzung am 08.11.2023 den Beschluss zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplan gefasst und gleichzeitig beschlossen den Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der derzeit geltenden Fassung aufzustellen. Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (Bebauungspläne der Innenentwicklung) gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.

Entsprechend dem § 13 a Abs. 2 BauGB, wird von der Umweltprüfung (nach § 2 Abs. 4 BauGB), von dem Umweltbericht (nach § 2a BauGB), von der Angabe über Arten umweltbezogener Informationen (nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs.1 BauGB) abgesehen. Der Gemeinderat hat beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scoping) nach § 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Anlass der Änderung des Bebauungsplanes sind die Planungen der Ortsgemeinde Carlsberg die Kindertagesstätte (Kita) Spatzennest in östlicher Richtung zu erweitern, um dem steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätze Rechnung zu tragen. Die vorgesehene und erforderliche Erweiterung der Kita wird über die bestehende Baugrenze im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan „Friedhofstraße / Seckenhäuserstraße“ hinausragen, sodass der genannte Bebauungsplan entsprechend geändert werden muss, um das geplante Vorhaben zu realisieren.

Darüber hinaus befindet sich in unmittelbarer Nähe der in Rede stehenden Kita des Weiteren die Grundschule, der gemeindliche Bauhof und Feuerwehr sowie die Kita Kinderkiste. In diesem Bereich besteht ebenso ein Anpassungs- und Änderungsbedarf, sodass der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung um die genannten Flächen erweitert ist.

Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich des Kernortes der Ortsgemeine Carlsberg und hat eine Größe von ca. 2,0 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 350/3, 350/4, 351/3, 358/5, 349/27 sowie teilweise die Flurstücke 237/7 und 351/2, der Gemarkung Carlsberg.

Der künftige Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan dargestellt und schwarz umrandet.

Informationen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der allgemeinen Dienststunden montags bis dienstags 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr, mittwochs von 8:30 – 12:00 Uhr, donnerstags von 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr und freitags von 08:30 - 12:00 Uhr (oder nach vorheriger Terminvereinbarung) in der Verbandsgemeindeverwaltung, Industriestraße 11, in 67269 Grünstadt, 1. OG, Fachbereich 2, Zimmer 117.

Stellungnahmen zur Planung sind im weiteren Verfahren im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB möglich.

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird noch öffentlich bekannt gemacht.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Carlsberg, gez. Patrick Schmitt, Ortsbürgermeister