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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 29/2025
Verbandsgemeinde Leiningerland
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes der am Stumpfwald Berechtigten (Neunmärker) für die Haushaltsjahre 2025/2026

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der am Stumpfwald Berechtigten (Neunmärker) hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

16.600,00 €

16.600,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.600,00 €

16.600,00 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0,00 €

0,00 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 € 0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 € 0,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite sind nicht erforderlich.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kassenkredite werden nicht veranschlagt.

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 579.974,65 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024, 31.12.2025 und 31.12.2026 beträgt 579.974,65 €.

§ 6

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Eine Wertgrenze für die Erheblichkeit von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen nach § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO wurde bisher nicht festgelegt.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Eine Wertgrenze für Investitionen wurde bisher nicht festgelegt.

Eisenberg (Pfalz), den 24.06.2025

gez.

(Ruster)

Verbandsvorsteher

Hinweise:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt in der Zeit vom Donnerstag, den 10.07.2025 bis einschließlich Freitag, den 18.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Rathaus Hauptgebäude Zimmer 208, während den üblichen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 Gemeindeordnung).