Donnerstag, 01.02.2024 von 12:30 bis 14:30 Uhr
Es können angemeldet werden:
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, wenn zu erwarten ist, dass sie aufgrund ihrer Entwicklung mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden können. Über die Aufnahme von vorzeitig angemeldeten Kindern entscheidet die Schulleiterin im Benehmen mit der Schulärztin/dem Schularzt. Nach § 27 der neuen Grundschulordnung ist ein Zurücktreten vom laufenden Besuch der ersten Klasse nicht mehr möglich.
Das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde, eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch sowie Ihr Kind sind bei der Anmeldung mitzubringen. Außerdem benötigen wir den Nachweis über die vorhandene Masernimmunität (Impfpass im Original oder ärztliche Bescheinigung).