Im Zuge der Fusion ist die Verbandsgemeinde verpflichtet, die bislang getrennten Abrechnungsgebiete spätestens bis zum Jahr 2028 zusammenzuführen. Vor diesem Hintergrund bestand unsere Aufgabe darin, den sachlich und wirtschaftlich richtigen Zeitpunkt für diese Zusammenlegung zu bestimmen.
Mit der Zusammenführung geht zwangsläufig eine einheitliche, für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde kalkulierte Gebühren- und Beitragshöhe einher, die einen Mittelwert aus den bislang getrennten Sätzen darstellt.
Die kaufmännische Verwaltung hat im Rahmen der durchgeführten Gebühren- und Beitragskalkulation sowie der Prüfung einer möglichen Zusammenlegung eine umfassende Gesamtbetrachtung vorgenommen. Unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionsmaßnahmen, der angestrebten Steigerung des Autarkiegrades, der umweltrelevanten Anforderungen sowie der nachhaltigen Sicherstellung der öffentlichen Ver- und Entsorgungsaufgaben kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass eine Zusammenführung der Gebühren sachgerecht und zukunftsorientiert erscheint. Ein idealer Zeitpunkt allein auf Grundlage des Entgeltbedarfes ist dabei nicht eindeutig bestimmbar; jedoch kann festgehalten werden, dass die Größe des gesamten Verbandsgebietes maßgeblich zu einer stabilen Beitragsentwicklung für die Bürgerinnen und Bürger beiträgt.
Da bei einer weiteren Beibehaltung der getrennten Abrechnungsgebiete für maximal zwei weitere Jahre keine nennenswerte zusätzliche Annäherung zu erwarten ist und zugleich eine noch größere Differenz nicht ausgeschlossen werden kann, hat der Verbandsgemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Zusammenlegung bereits zum Jahr 2026 umzusetzen.
Darüber hinaus führt die Zusammenführung weitere Vorteile an, wie die gleichmäßige Gebühren- und Beitragsstruktur durch den Wegfall unterschiedlicher Preistarife, Bürgerinnen und Bürger profitieren von gleichen Konditionen und Services, eine erhöhte Vergleichbarkeit der Gebühren- und Beitragszahlungen bei der Anforderung von Vorausleistungen und der Jahresabrechnung, Vereinheitlichung und Vereinfachung der Abrechnungs- und Verwaltungssysteme, nachhaltige Effizienzsteigerung und Synergien bei den Verwaltungs- und Betriebsführungsprozessen, Optimierungen von Ressourceneinsatz und -nutzung in Bezug auf die Gesamtinfrastruktur, nachhaltige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, um nur einige zu nennen.
Für das Gesamtgebiet „Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ der Verbandsgemeinde Leiningerland treten damit zum 1. Januar 2026 für die Tarifabnehmerinnen und Tarifabnehmer im Verbandsgemeindegebiet einheitliche Abgabensätze der laufenden Entgelte (Gebühren und Beiträge) in Kraft.
Die Festsetzung der Abgabensätze (Gebühren- und Beitragshöhen) erfolgt durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Leiningerland, ohne dass es einer Festsetzung mittels Satzung (Abgabensatzung) bedarf (§ 1 Abs. 3 ES-W und § 1 Abs. 4 ES-A). Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Der Verbandsgemeinderat Leiningerland hat in seiner Sitzung vom 11.12.2025 die einheitlichen Abgabensätze der laufenden Entgelte (Gebühren und Beiträge) für das Gesamtgebiet Leiningerland ab dem Jahr 2026 mehrheitlich beschlossen.
Es werden die nachfolgenden Abgabensätze ab 2026 festgesetzt:
Betriebszweig „Wasserversorgung“
| Entgeltstruktur – lfd. Entgelte - *): | Ver-/Entsorgungsgebiet Leiningerland |
| Benutzungsgebühr Wasserversorgung (BG WV) pro m³ | 2,52 € |
| Wiederkehrender Beitrag Wasserversorgung (wkB WV) pro m² | 0,06 € |
| Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse (§ 25 ES-W) pro lfd. Meter | 300,00 € |
*) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der z.Zt. geltenden Höhe von 7 %.
Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“
| Entgeltstruktur – lfd. Entgelte - | Ver-/Entsorgungsgebiet Leiningerland |
| Benutzungsgebühr Schmutzwasserbeseitigung (BG SW) pro m³ | 3,45 € |
| Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasserbeseitigung (wkB SW) pro m² | 0,07 € |
| Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasserbeseitigung (wkB NW) pro m² | 0,30 € |
Die übrigen Festsetzungen der Abgabensätze bleiben davon unberührt.