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VG Leiningerland aktuell
Ausgabe 30/2022
Mitteilungen der Kreisverwaltung
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EULLa-Interessenbekundungsverfahren gestartet

Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können bis zum 5. August 2022 ihr Interesse zur Teilnahme an einer Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und des Ökologischen Landbau bekunden. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hält die Antragsformulare vor und gibt Auskünfte zum Verfahren teilt der für den Bereich Landwirtschaft zuständige Kreisbeigeordnete Reinhold Pfuhl mit.

Durch die weiterhin bestehenden Unklarheiten im Hinblick auf die Detailausgestaltung und Genehmigung des GAP-Strategieplans für Deutschland und die neue Förderperiode der EU muss im Jahr 2022 von der üblichen Eröffnung eines Erstantragsverfahrens im Sommer abgesehen werden. Um die Entstehung einer Förderlücke zu vermeiden, wird als Alternative ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Dies ermöglicht einerseits, frühzeitig für die Betriebe Planungssicherheit zu schaffen. Andererseits bietet es ausreichend Flexibilität, um auf möglicherweise erforderliche Anpassungen in Folge des Genehmigungsverfahrens reagieren zu können, und zugleich die erforderlichen Verträge vor dem 01.01.2023 abschließen zu können.

Der frühzeitige Start ist insbesondere zur Gewährleistung der naturschutzfachlichen Begutachtungen im Vertragsnaturschutz vorteilhaft, welche eng an die Vegetation gebunden sind und daher nicht im Herbst oder Winter erfolgen können. Auch in Bezug auf die Anbauplanung landwirtschaftlicher Betriebe sollte die Interessensbekundung vor der Herbstaussaat erfolgen.

Angesichts der erwarteten Genehmigung des GAP-Strategieplans im späten Herbst dieses Jahres wird nach den verkürzten Vertragslaufzeiten der vergangenen Jahre in diesem Jahr wieder die 5-jährige Laufzeit für Neuverpflichtungen angestrebt.

Interessensbekundungen können für die folgenden Programmteile gestellt werden:

Einführung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise im Unternehmen,

Umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung,

Anlage von Saum- und Bandstrukturen,

Umwandlung von Acker in Grünland,

Extensive Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland,

Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz,

Alternative Pflanzenschutzverfahren,

Biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau,

Vielfältige Kulturen im Ackerbau,

Vertragsnaturschutz Grünland,

Vertragsnaturschutz Kennarten,

Vertragsnaturschutz Acker,

Vertragsnaturschutz Weinberg sowie

Vertragsnaturschutz Streuobst

Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beraterinnen und Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden. Über Einzelheiten zu den Programmteilen und den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und -partnern können sich Interessenten informieren unter: www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de