Preiswürdige Kandidatinnen und Kandidaten können bis 15. Oktober 2025 dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Kaiser-Friedrich Str. 1, 55116 Mainz oder RP-Tier@mkuem.rlp.de benannt werden. Vorschlagsberechtigt sind alle für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörden, der Tierschutzbeirat des Landes sowie Vereine, Verbände oder Gruppen, die sich mit Tierschutzthemen befassen, jedoch keine Einzelpersonen. Selbstvorschläge sind nicht möglich.
Die Vorschläge für den Tierschutzpreis müssen Angaben zur Person oder Institution enthalten und die Art des Einsatzes beschreiben. Eine Jury entscheidet über die Vergabe.
Weitere Online-Informationen zum Tierschutzpreis unter: