Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten E-Mails, die den Eindruck erwecken, von einer offiziellen Stelle zu stammen. Die Nachrichten richten sich insbesondere an Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Gewerbetreibende und Unternehmen und kündigen eine vermeintliche „Außenprüfung gemäß § 193 Abgabenordnung“ an. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Betrugsmasche.
Die Steuerverwaltung stellt klar: Prüfungsanordnungen für Betriebsprüfungen werden ausschließlich durch die zuständigen Finanzämter erlassen. Die Steuerverwaltung versendet keine entsprechenden Ankündigungen oder Prüfungsanordnungen dieser Art.In den gefälschten E-Mails wird auf einen vermeintlichen PDF-Anhang verwiesen. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine HTML-Datei, die nach dem Öffnen zur Eingabe eines Passworts auffordert. Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Aufforderungen nicht von den Finanzämtern stammen. Zudem wird grundsätzlich nicht über ein solches Schreiben zur Eingabe von Passwörtern oder zur Zahlung aufgefordert. Betroffene sollten den Anhang keinesfalls öffnen, keine persönlichen oder vertraulichen Daten eingeben und keinen Zahlungsaufforderungen nachkommen.